28. August 2026 · 8 Min. Lesezeit
GARAN-Label: Größe, Varianten, Schrift und QR-Code im Überblick
Geschrieben von der Redaktion der GPG GmbH, die als Garantie-Dienstleister täglich mit Autohändlern arbeitet. Grundlage sind ausschließlich die amtlichen Quellen, die unten verlinkt sind. Keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste
Das GARAN-Label ist eine amtliche Vorlage mit festen Maßen: mindestens 95 × 100 mm überall dort, wo der Vertrag nicht über eine Online-Oberfläche geschlossen wird, Pflichtschrift Inter, und genau drei Felder darfst du ausfüllen, nämlich den Namen des Herstellers, der die Garantie gibt (Feld Brand/Trademark), die Modellkennung und die Garantiedauer in Jahren. Farbig ist immer erlaubt, schwarz-weiß nur außerhalb von Verträgen über eine Online-Oberfläche, die verschachtelte Fassung nur innerhalb solcher Verträge. Der QR-Code ist für alle Verwender in Europa identisch und darf nicht bearbeitet werden. Die viel zitierte 2-x-2-cm-Regel für den QR-Code betrifft nur dieses Label und steht nur in den unverbindlichen Leitlinien. Die Faustregel: Bau das Label nicht nach, nimm die amtliche Datei und ändere nur die drei erlaubten Felder.
Wie groß muss das GARAN-Label sein?
Die Verordnung nennt eine einzige Größenangabe: mindestens 95 × 100 mm, Breite mal Höhe. Diese Vorgabe gilt nur dort, wo der Vertrag nicht über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen wird, also im Ladengeschäft, am Telefon, per E-Mail oder über den Katalog.
Bei dieser Mindestgröße stehen auch die Schriftgrößen fest: 7 Punkt für die mehrsprachige Fußzeile, 9 Punkt für Marke und Modellkennung, 80 Punkt für die große Jahreszahl. Größer darstellen darfst du, aber nur vollständig: nichts verzerren, nichts auseinanderziehen, nichts weglassen.
Für den Bildschirm gibt es keine Millimeterangabe. Die Leitlinien sagen nur, dass das Label in der Standard-Anzeigegröße lesbar bleiben soll, und empfehlen, ein Fahrzeugbild mit Label zoombar zu öffnen. Der beste Test: Ruf dein Angebot am Handy auf und lies mit.
Welche drei Varianten gibt es und wo gehören sie hin?
Hier passiert der häufigste Fehler. Die Trennlinie verläuft nicht zwischen Laden und Internet, sondern danach, ob der Vertrag über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen wird. Ein Kauf, den du am Telefon oder per E-Mail abschließt, ist zwar Fernabsatz, aber nach dem üblichen Verständnis kein Abschluss über eine Online-Oberfläche. Ganz sicher ist das nicht, denn die Verordnung definiert den Begriff nicht und entschieden hat ihn noch kein Gericht.
- Farbig: immer erlaubt und laut Kommission die bevorzugte Fassung. Kommt der Vertrag über eine Online-Oberfläche zustande, ist sie die einzig zulässige.
- Schwarz-weiß: nur außerhalb solcher Verträge. Fürs Schaufenster, fürs Preisschild am Fahrzeug, für den Ausdruck im Verkaufsraum. Die Leitlinien verkürzen das auf das Ladengeschäft, die Verordnung ist weiter gefasst.
- Verschachtelt: ein schmaler Balken mit Jahreszahl, GARAN-Schriftzug und EU-Wappenschild, immer farbig und nur bei Verträgen über eine Online-Oberfläche zulässig. Gedruckt werden darf er nicht, dieses Verbot steht allerdings nur in den Leitlinien.
Die verschachtelte Fassung hat nur ein veränderbares Element: die Jahreszahl. Marke, Modell und QR-Code fehlen dort. Dafür gilt eine harte Bedingung aus der Verordnung: Beim ersten Mausklick, beim ersten Überfahren mit der Maus oder beim ersten Antippen oder Aufziehen muss das vollständige Label erscheinen. Ein reines Bild genügt nicht. Und sie ist eine Möglichkeit, keine Pflicht: Die Leitlinien behandeln sie fast wie den digitalen Regelfall, verbindlich ist der Verordnungswortlaut.
Welche Schrift und welche Farben sind vorgeschrieben?
Die Schrift ist Inter in den Schnitten Regular, SemiBold und ExtraBold, ausdrücklich auch für die drei Felder, die du selbst ausfüllst. Das steht in der Verordnung, ist also verbindlich.
Bei den Farben wird es unangenehm. Der Verordnungstext nennt Blau als #003399 und Gelb als #FFED00. Die Dateien, die die Kommission selbst zum Herunterladen anbietet, verwenden andere Werte, in der farbigen GARAN-Datei etwa #034ea2 und #fff200. Das haben wir nachgemessen. Beides kommt von der Kommission, beides widerspricht sich, offenbar wegen unterschiedlicher Umrechnungen derselben Pantone-Farben. Welche Werte im Streitfall den Ausschlag geben, ist ungeklärt.
Daraus folgt eine einfache Regel: Bau das Label nicht nach. Wer die amtliche Datei unverändert ausliefert, kann das erklären, einen selbst gemischten Farbton kann niemand erklären. Und: Die Leitlinien sehen für den Druck CMYK vor, ausgeliefert werden aber nur RGB-Dateien. Ein CMYK-Original gibt es nicht, die Umrechnung bleibt deiner Druckerei überlassen.
Welche Zahl darf im großen Feld stehen?
Verbindlich ist die Untergrenze: Die Garantie muss länger als zwei Jahre laufen. Bei genau 24 Monaten darf das Label gar nicht verwendet werden. Welche Zahlen darstellbar sind, steht dagegen nur in den Leitlinien: ganze Jahre, auch zweistellige, also 3, 5, 8 oder 12, dazu halbe Jahre mit Komma geschrieben, also 2,5 oder 4,5. Andere Nachkommastellen sind ausgeschlossen, 4,1 oder 4,2 gehen nicht. Der kleinste mögliche Wert ist damit 2,5.
Achte auf das Komma, der Punkt wäre die englische Schreibweise. Welche Herstellergarantien überhaupt ein Label bekommen und wie du Monatsangaben umrechnest, steht im Artikel GARAN-Label im Autohandel.
Was tust du, wenn der Modellname zu lang ist?
Für die beiden Textfelder gibt es keine Vorgabe zur Zeichenzahl und keine Regel für lange Modellbezeichnungen. Das ist eine echte Lücke, die dir niemand verbindlich schließen kann.
Sicher ist nur: Die Typografie darfst du nicht ändern, weder Schriftart noch Schnitt noch Größe. Den Text kleiner setzen scheidet also aus. Größer drucken hilft auch nicht: Weil alles proportional mitwächst, wird die Schrift genauso größer wie das Feld. Zwei Wege bleiben:
- Nimm die Modellkennung so, wie der Hersteller sie angibt, das Label zu erstellen ist seine Aufgabe. Das Feld soll das Fahrzeug eindeutig bezeichnen, nicht die Ausstattung beschreiben: „Golf 1.5 TSI" statt „Golf VIII 1.5 TSI Life DSG Variant". Was genau als Modellkennung zählt, definiert allerdings keine der beiden Quellen.
- Frag beim Hersteller nach, wenn es dann immer noch nicht passt. Kürz nicht so, dass am Ende ein anderes Modell gemeint sein könnte.
Was gilt für den QR-Code?
Der QR-Code ist für alle Verwender in der EU identisch, er ist kein Feld, das du befüllst. Die Verordnung zählt ihn zu den nicht editierbaren Elementen und verlangt, dass er bei normalem Licht mit einem gewöhnlichen Handy lesbar ist. Er führt auf eine Infoseite der EU, die in allen Amtssprachen erklärt, wofür das Label steht: eine Herstellergarantie ohne Zusatzkosten, für das ganze Fahrzeug, länger als zwei Jahre.
Ein eigener QR-Code an seiner Stelle scheidet damit aus. Dass du ihn auch nicht verschieben, einzeln vergrößern oder um einen zweiten ergänzen darfst, steht ausdrücklich nur in den Leitlinien. Der Sache nach folgt es aber aus der Verordnung: Bei größerer Darstellung müssen alle Bestandteile unverzerrt, unverändert und ungetrennt bleiben.
Eine Konsequenz übersehen viele: Der Code wächst und schrumpft nur zusammen mit dem Label. Bindest du es online zu klein ein, ist er nicht mehr scannbar. Das ist ein Einbaufehler, kein Problem des Codes. Die Leitlinien empfehlen deshalb, online zusätzlich einen anklickbaren Link auf dasselbe Ziel anzubieten: keine Pflicht, aber eine gute Idee.
Der Irrtum mit den 2 × 2 Zentimetern
Die Angabe, der QR-Code dürfe nie kleiner als 2 × 2 cm sein, taucht in fast jedem Beitrag auf. Sie ist nicht falsch, wird aber fast immer falsch zugeordnet:
- Sie steht nur in den Leitlinien, nicht in der Verordnung. Die Leitlinien sind nach ihrem eigenen Vorwort unverbindlich, verbindlich auslegen kann das EU-Recht allein der Europäische Gerichtshof. Wer die Zahl als gesetzliche Vorgabe verkauft, überzeichnet.
- Sie steht ausschließlich im Kapitel zum GARAN-Label. Für den QR-Code auf dem Gewährleistungslabel, dem Aushang bei jedem Verkauf an Privatkunden, nennt keine der beiden Quellen ein Maß. Dort gilt nur: mit einem normalen Handy lesbar. In der amtlichen A4-Vorlage misst er rund 4 × 4 cm.
- Die verschachtelte Fassung enthält gar keinen QR-Code. Wer dort nach 2 Zentimetern sucht, sucht nach etwas, das es nicht gibt.
Alles zum zweiten Label, das anders als GARAN wirklich jeden Händler trifft, steht auf unserer Seite zum Gewährleistungslabel.
Was du am Label niemals ändern darfst
Der Kern steht in der Verordnung: Editierbar sind allein die drei Felder, die Schrift ist vorgeschrieben, und bei größerer Darstellung muss das Label vollständig und unverändert bleiben. Die Kommission buchstabiert das in ihren Leitlinien aus, unverbindlich, aber als beste verfügbare Anleitung:
- Rahmenlinie und innere Trennlinie nicht ändern und nicht löschen.
- Farben nicht ändern, keine Filter, keine Effekte.
- Abstände, Ausrichtung und Typografie nicht ändern.
- Das Label nicht beschneiden und nicht strecken.
- Keine neuen Elemente, Symbole oder Texte hinzufügen, auch kein Autohaus-Logo.
- Die mehrsprachige Fußzeile weder weglassen noch abschneiden.
- Das Label nicht für andere gewerbliche Garantien verwenden.
Häufige Fragen
Darf ich das GARAN-Label kleiner als 95 × 100 mm drucken?
Nein. Die Mindestgröße gilt überall dort, wo der Vertrag nicht über eine Online-Oberfläche geschlossen wird, also im Autohaus, am Telefon und per E-Mail. Größer ist erlaubt, kleiner nicht. Online zählt statt der Millimeterzahl die Lesbarkeit in der Standard-Anzeigegröße.
Ist die verschachtelte Fassung online Pflicht?
Nein, die Verordnung erlaubt sie, sie schreibt sie nicht vor. Du darfst online auch gleich das vollständige Label zeigen, dann entfällt jede Klick-Bedingung. Entscheidest du dich dagegen für die verschachtelte Fassung, muss daraus beim ersten Klick, beim ersten Überfahren mit der Maus oder beim ersten Antippen das vollständige Label werden.
Der Hersteller schickt mir keine Label-Datei. Darf ich selbst eine erzeugen?
Das Label zu erstellen ist Aufgabe des Herstellers, und deine Anzeigepflicht entsteht erst, wenn er dir die Information zur Verfügung stellt. Bekommst du eine Garantieerklärung, aber keine Datei, kläre das mit ihm. Wer haftet, wenn du mangels Herstellerdatei selbst eines erzeugst, ist in keiner der beiden Quellen geregelt und damit offen.
Muss die ursprüngliche Garantiedauer oder die Restlaufzeit auf dem Label stehen?
Das ist ungeklärt, weder Verordnung noch Leitlinien sagen etwas zu gebrauchten Waren mit Rest-Herstellergarantie. Praktisch entschärft sich der Fall oft, weil dir der Hersteller für ältere Gebrauchte kein Label bereitstellt. Willst du die Restgarantie trotzdem kennzeichnen, lass das anwaltlich prüfen.
Werkzeuge auf dieser Seite
Musst du ein GARAN-Label ausfüllen, nimm den GARAN-Generator: Marke, Modellkennung und Dauer eintragen, das PDF kommt in der Mindestgröße 95 × 100 mm. Für mehrere Fahrzeuge gibt es die Stapelverarbeitung, beides kostenlos und ohne Anmeldung. Betreiber der Seite ist die GPG GmbH, ein Garantie-Dienstleister für den Fahrzeughandel. Deshalb sagen wir es ausdrücklich dazu: Unsere eigenen Händler- und Anschlussgarantien bekommen niemals ein GARAN-Label, weil sie weder vom Hersteller kommen noch kostenlos sind.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 auf EUR-Lex: der verbindliche Text mit Mindestgröße, Schriftgrößen, Pflichtschrift, Farbwerten, den drei editierbaren Feldern und dem geschachtelten Format.
- Praxisleitlinien und amtliche Vektordateien der EU-Kommission: Download der Dateien und Fundort der unverbindlichen Zusätze, etwa der zulässigen Jahreswerte und der 2 × 2 cm.
- EU-Infoseite zur Haltbarkeitsgarantie: das Ziel, auf das der QR-Code des GARAN-Labels führt.
- Richtlinie (EU) 2024/825 auf EUR-Lex: die Änderungsrichtlinie, auf der beide Label beruhen und die den Stichtag 27.09.2026 setzt.
Stand: 28.08.2026. Rechtsänderungen nach diesem Datum sind nicht berücksichtigt. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.