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28. August 2026 · 7 Min. Lesezeit

Gibt es einen offiziellen GARAN-Generator der EU-Kommission?

Geschrieben von der Redaktion der GPG GmbH, die als Garantie-Dienstleister täglich mit Autohändlern arbeitet. Grundlage sind ausschließlich die amtlichen Quellen, die unten verlinkt sind. Keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste

Einen offiziellen GARAN-Generator der EU-Kommission gibt es nicht. Die Kommission stellt Dateien bereit: die Vorlage als Vektorgrafik im SVG-Format, dazu Bilddateien als PNG und JPG, und ein Dokument mit Praxisleitlinien. Ein Werkzeug, in das du Marke, Modell und Garantiedauer eintippst, ist nirgends vorgesehen: Weder die Verordnung noch die Leitlinien erwähnen einen Generator, einen Editor oder eine Prüfstelle. Beschrieben wird das Ausfüllen so, dass Hersteller die Vorlage in einem Grafikprogramm bearbeiten. Diese Lücke füllen Drittanbieter, wir eingeschlossen. Entscheidend ist nur eines: Ein brauchbarer Generator füllt die vorgesehenen Felder in der amtlichen Vorlage aus, er zeichnet das Label nicht nach.

Was stellt die EU-Kommission wirklich bereit?

Zwei Dinge, und beide sind Dateien, keine Software.

Erstens die Vorlagen. Für das GARAN-Label eine sprachneutrale Fassung in Farbe und eine in Schwarz-Weiß. Für das Gewährleistungslabel alle 24 Amtssprachen, ebenfalls in Farbe und Schwarz-Weiß. Dazu bildet die Verordnung eine dritte Form des GARAN-Labels ab: die schmale verschachtelte Fassung, die nur online verwendet werden darf.

Zweitens die Praxisleitlinien. Ein Textdokument mit Listen von Erlaubtem und Verbotenem, Empfehlungen zur Größe und Beispielen für die Online-Darstellung. Wichtig: Diese Leitlinien sind nach ihrem eigenen Vorwort unverbindlich, sie geben die vorläufige Ansicht der Kommissionsdienststellen wieder. Verbindlich auslegen kann EU-Recht nur der Gerichtshof.

Was es nicht gibt: kein Web-Formular, keine App, keine Anmeldung, keine Melde- oder Prüfstelle. Es gibt auch keine amtliche Freigabe, die dir jemand erteilen könnte. Wer damit wirbt, wirbt mit etwas, das nicht existiert.

Wo findest du die amtlichen Originale?

Verlässlich sind zwei Quellen, beide stehen unten im Quellenblock: der Verordnungstext auf EUR-Lex mit den Abbildungen beider Label und den Vorgaben zu Größe, Schrift und Farben, dazu die Publikationsseite der Kommission mit den Dateien.

Alles andere ist Zweitquelle. Zieh dir das Label nicht aus einer Bildersuche, einem Prospekt oder einem Screenshot: Was dort kursiert, sind oft Entwürfe, heruntergerechnete Bilder oder Nachbauten.

Was soll ein Generator eigentlich tun?

Am vollen GARAN-Label sind genau drei Felder veränderbar:

  • die Garantiedauer in Jahren, an der Stelle der beiden Buchstaben XX,
  • der Name des Herstellers, an der Stelle von Brand/Trademark,
  • die Modellkennung, an der Stelle von Model identifier.

Alles andere ist fest: der Schriftzug GARAN mit dem Häkchen, das Schild mit dem G und den EU-Sternen, der QR-Code, das Kalendersymbol und die mehrsprachige Fußzeile, die weder weggelassen noch abgeschnitten werden darf.

Bei der verschachtelten Online-Fassung ist sogar nur die Jahreszahl veränderbar. Dafür muss dort das volle Label beim ersten Klick, beim ersten Rollover oder beim ersten Antippen vollständig erscheinen. Ein reines Bild genügt nicht.

Ein Generator hat damit eine ehrliche Aufgabe: die Felder ersetzen, den Rest unangetastet lassen. Alles Weitere ist Bequemlichkeit, und die kann trotzdem viel wert sein:

  • Die richtige Variante vorgeben: Kommt der Vertrag über eine Online-Oberfläche zustande, ist nur Farbe zulässig. Sonst darfst du wählen, die Kommission empfiehlt aber auch dann Farbe.
  • Die Mindestgröße im Druck-PDF festschreiben, damit du sie nicht schätzen musst.
  • Die Dauer prüfen. Dass die Garantie länger als zwei Jahre laufen muss, steht verbindlich fest: Bei genau zwei Jahren darf das Label gar nicht verwendet werden. Dass nur ganze und halbe Jahre auf das Label dürfen und der kleinste Wert damit 2,5 ist, steht dagegen nur in den unverbindlichen Leitlinien.
  • Die vorgeschriebene Schrift Inter mitliefern, damit das Label überall gleich aussieht.

Beim Gewährleistungslabel gibt es dagegen nichts zu erzeugen: Kein einziges Element ist veränderbar, du wählst nur Sprache, Variante und Format. Wer dir dort ein Eingabeformular hinstellt, hat die Regel nicht verstanden. Die amtlichen Fassungen bekommst du auf unserer Seite zum Gewährleistungslabel.

Warum darf niemand das Label nachzeichnen?

Weil ein Nachbau zwangsläufig falsch wird, ob in Word, in Canva oder im Grafikprogramm. Der beste Beleg dafür sind die Farben.

Der Verordnungstext nennt für das Blau #003399 und für das Gelb #FFED00. Die farbige GARAN-Datei der Kommission verwendet stattdessen #034EA2 und #FFF200, die deutsche Datei des Gewährleistungslabels noch einmal andere Werte. Nachgeprüft: Keine ausgelieferte Datei hält die Werte des Verordnungstextes ein, vermutlich sind es verschiedene Umrechnungen derselben Pantone-Farben.

Wer nachzeichnet, muss sich also für eine amtliche Quelle entscheiden und weicht automatisch von der anderen ab. Wer die Originaldatei nimmt, muss sich gar nicht entscheiden.

Dazu kommt: Im deutschen Amtsblatt ist der Gelbwert versehentlich mit zwei Buchstaben O gesetzt statt mit zwei Nullen. Wer ihn ungeprüft abschreibt, übernimmt den Fehler. Und der QR-Code darf weder verschoben noch skaliert noch selbst erzeugt werden. Ein nachgezeichnetes Label bricht fast immer an einem dieser Punkte.

Woran erkennst du einen fragwürdigen Anbieter?

Ein paar Warnzeichen:

  • Er nennt sich amtlich, offiziell oder von der EU zugelassen. Eine Zulassung gibt es nicht.
  • Er lässt dich eigene Farben mischen, dein Händlerlogo einbauen, die Schrift wechseln oder Text ergänzen. Nichts davon ist erlaubt.
  • Er akzeptiert Werte wie 2 oder 4,1 Jahre.
  • Er fragt nicht, wer die Garantie gibt. Das ist die wichtigste Frage überhaupt: Nur Herstellergarantien bekommen ein GARAN-Label.
  • Er bietet ausgerechnet für den Online-Einsatz die Schwarz-Weiß-Fassung an.
  • Er verspricht Schutz vor Abmahnungen. Zu diesen Labeln gibt es keine Rechtsprechung, das kann niemand seriös zusagen.
  • Er liefert nur ein kleines Bild ohne Druckgröße.

Was ist unser Generator, und was ist er nicht?

Unser Generator ist ein unabhängiges Werkzeug der GPG GmbH. Er ist keine amtliche Stelle, nicht von der EU-Kommission beauftragt oder geprüft, und er erteilt keine Freigabe. Maßgeblich bleibt der Verordnungstext, verantwortlich bleibst du. Was er tut: Er nimmt die amtliche Vorlage und setzt deine Angaben ein. Er zeichnet nichts nach, mischt keine eigenen Farben, erzeugt keinen eigenen QR-Code.

Dazu eine Offenlegung: Die GPG GmbH ist selbst Garantie-Dienstleister für den Fahrzeughandel und verkauft Gebrauchtwagengarantien. Genau diese Produkte bekommen kein GARAN-Label, weil sie nicht vom Hersteller stammen. Wir haben also kein Interesse daran, den Anwendungsbereich des Labels größer zu reden, als er ist. Wann es wirklich Pflicht ist, steht im Artikel GARAN-Label im Autohandel.

Häufige Fragen

Gibt es eine amtliche Stelle, die mein Label freigibt?

Nein. Weder die Verordnung noch die Leitlinien sehen eine Prüf-, Melde- oder Registrierungsstelle vor, es gibt keine Zulassungsnummer und kein Prüfsiegel. Die Verantwortung bleibt beim Verwender.

Kann ich die Vorlage selbst in einem Grafikprogramm ausfüllen?

Ja, genau so beschreiben es die Leitlinien. Du brauchst ein Programm für Vektordateien, die Schrift Inter und Sorgfalt beim Export in der richtigen Größe. Ein Generator nimmt dir diese Schritte nur ab.

Muss ich als Händler überhaupt selbst ein GARAN-Label erzeugen?

Eigentlich nicht. Vorgesehen ist, dass der Hersteller es erstellt und dir die Information bereitstellt; du bringst es sichtbar am Fahrzeug an. Nach den Leitlinien musst du dieser Information nicht hinterherrecherchieren. Kommt vom Hersteller trotzdem nichts und erzeugst du selbst eines, ist ungeklärt, wer dafür haftet. Nachfragen beim Hersteller ist erlaubt und kann sinnvoll sein, verpflichtet bist du dazu nicht.

Kommt vielleicht doch noch ein amtliches Werkzeug?

Dazu sagen die Quellen nichts. Die Kommission behält sich nur vor, die Kennzeichnung später zu überprüfen und anzupassen, einen Zeitplan gibt es nicht. Rechne nicht damit, dass kurz vor dem Stichtag noch ein offizieller Generator erscheint.

Und wenn ich unsicher bin, welches Label ich brauche?

Fang bei der Frage an, wer die Garantie gibt und wie lange sie läuft. Unser Pflichtcheck führt dich in wenigen Schritten durch die Voraussetzungen. Das Gewährleistungslabel brauchst du davon unabhängig bei jedem Verkauf an Privatkunden.

Werkzeuge auf dieser Seite

Brauchst du ein GARAN-Label für eine echte Herstellergarantie, erzeugst du es im GARAN-Label-Generator mit Marke, Modell und Dauer. Die amtlichen Fassungen des Gewährleistungslabels liegen auf der Seite zum Gewährleistungslabel bereit, und der Pflichtcheck klärt vorab, was dich betrifft. Alles kostenlos und ohne Anmeldung. Betreiber ist die GPG GmbH, ein Garantie-Dienstleister für den Fahrzeughandel, und ausdrücklich keine Stelle der EU.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 auf EUR-Lex: der verbindliche Text. Anhang I stellt klar, dass an der Gewährleistungsmitteilung kein Element editierbar ist. Anhang II nennt die drei editierbaren Felder des GARAN-Labels, die festen Elemente, die Farbwerte, die Mindestgröße 95 x 100 mm im Druck, die Pflichtschrift Inter und die verschachtelte Online-Fassung. Artikel 3 regelt die Geltung ab dem 27.09.2026.
  • Praxisleitlinien und Vektordateien der EU-Kommission: Kapitel 3.1 nennt die zulässigen Jahreswerte, Kapitel 3.1.4 beschreibt das Ausfüllen mit einem Grafikprogramm, Kapitel 3.1.5 listet Erlaubtes und Verbotenes. Nach eigenem Vorwort unverbindlich. Dieselbe Seite ist die Bezugsquelle der amtlichen Dateien in SVG, PNG und JPG.
  • EU-Infoseite zur Haltbarkeitsgarantie auf Ihr Europa: das feste Ziel des QR-Codes im GARAN-Label, für alle Verwender identisch.

Stand: 28.08.2026. Rechtsänderungen nach diesem Datum sind nicht berücksichtigt. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.