28. August 2026 · 9 Min. Lesezeit
Was ist das GARAN-Label? Warum es darauf ankommt, wer die Garantie gibt
Geschrieben von der Redaktion der GPG GmbH, die als Garantie-Dienstleister täglich mit Autohändlern arbeitet. Grundlage sind ausschließlich die amtlichen Quellen, die unten verlinkt sind. Keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste
Das GARAN-Label ist ein EU-weit einheitliches Etikett, das ab dem 27. September 2026 eine ganz bestimmte Art von Garantie kennzeichnet: die kostenlose Haltbarkeitsgarantie des Herstellers, die länger als zwei Jahre läuft und für das gesamte Fahrzeug gilt. Die entscheidende Frage ist nicht, wie lange eine Garantie läuft, sondern wer sie gibt: Nur eine Garantie des Herstellers bekommt ein Label, und der Hersteller entscheidet selbst darüber. Für freie Autohändler ist das Label deshalb der Ausnahmefall und nicht der Regelfall. Betrifft es dich doch, bist du nur der Weitergeber: Der Hersteller liefert die Angaben, du bringst das Label sichtbar am Fahrzeug an. Das Gewährleistungslabel ist davon unabhängig und bleibt bei jedem Verkauf an Privatkunden Pflicht.
Was ist das GARAN-Label?
Amtlich heißt es "harmonisierte Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie". Weil das niemand sagt, hat die EU-Kommission den Kurznamen "EU GARAN label" eingeführt. GARAN steht für das Wort Garantie, das in vielen Sprachen der Union ähnlich klingt.
Der Gedanke dahinter: Verbraucher sollen auf einen Blick erkennen, ob eine Ware besonders lange hält. Deshalb sieht das Etikett in der ganzen EU gleich aus. Es ist sprachneutral gestaltet, am unteren Rand steht die Zeile "Herstellergarantie in Jahren" in allen Amtssprachen, und dieser Fußblock darf weder weggelassen noch abgeschnitten werden.
Mit der Haltbarkeitsgarantie verspricht der Hersteller, dass die Ware für einen bestimmten Zeitraum bei normaler Verwendung ihre Funktionen und ihre Leistung behält. Das Label macht dieses Versprechen nur sichtbar; die Bedingungen stehen in der Garantieerklärung des Herstellers.
Wer muss die Garantie geben?
Ein GARAN-Label gehört nur an ein Fahrzeug, wenn vier Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Die Garantie kommt vom Hersteller.
- Sie kostet den Kunden nichts extra.
- Sie gilt für das gesamte Fahrzeug, nicht nur für einzelne Baugruppen.
- Sie läuft länger als zwei Jahre.
Fehlt eine, gibt es kein Label. In der Praxis scheitert es fast immer schon an der ersten Bedingung, und deshalb steht sie hier im Mittelpunkt.
Wer gilt überhaupt als Hersteller?
Die Label-Verordnung definiert den Begriff nicht selbst, sie greift auf das europäische Kaufrecht zurück. Hersteller ist danach nicht nur der Produzent im Werk, sondern auch, wer die Ware von außerhalb der EU in die Union einführt oder sich durch Namen und Marke auf der Ware als Hersteller ausgibt.
Für dich als freien Händler ist das meist unerheblich, du bist Verkäufer. Relevant wird es, wenn du aus einem Land außerhalb der EU importierst oder unter eigenem Namen anbietest. Ob auch eine nationale Vertriebsgesellschaft dazuzählt, die nur innerhalb der EU verteilt, ist offen. Trifft dich einer dieser Fälle, lass es anwaltlich prüfen: Davon hängt ab, ob du eine fremde Angabe nur weitergibst oder selbst dafür geradestehst.
Warum dich das Label meistens nicht betrifft
Die vier Bedingungen entscheiden, ob es für ein Fahrzeug überhaupt ein Label geben darf. Ob du selbst etwas tun musst, hängt an einer fünften Voraussetzung, die selten genannt wird: Der Hersteller muss dir die Information über die Garantie zur Verfügung stellen. Erst dann entsteht deine Pflicht, das Label zu zeigen. Der Praxisleitfaden der EU-Kommission geht noch weiter: Du sollst nicht von dir aus beim Hersteller nachforschen und auch nicht auf Produktseiten im Netz danach suchen. Das ist eine spürbare Entlastung, sie steht allerdings nur im Leitfaden, und der ist nach seinem eigenen Vorwort unverbindlich.
Rechne einmal durch, wie oft der Fall bei dir eintritt. Beim klassischen Gebrauchtwagen ist die Werksgarantie abgelaufen. Läuft sie noch, ist offen, ob die ursprüngliche Dauer oder die Restlaufzeit auf das Label gehört: Weder Verordnung noch Leitfaden beantworten das. Viele Neuwagenmarken geben genau zwei Jahre, und "genau zwei" ist eben nicht "länger als zwei". Übrig bleiben junge Fahrzeuge von Marken mit langer Werksgarantie. Welche das sind und was im Gebrauchtfall gilt, steht im Artikel GARAN-Label im Autohandel. Für ein einzelnes Fahrzeug führt dich der Pflichtcheck in wenigen Klicks zur Antwort.
Freiwillig für den Hersteller, Pflicht für dich
Der Satz "das GARAN-Label ist freiwillig" stimmt so nicht. Freiwillig ist allein die Entscheidung des Herstellers, überhaupt eine Haltbarkeitsgarantie zu geben. Er darf das Label dann auch selbst am Fahrzeug oder an der Verpackung anbringen.
Sobald er die Garantie gibt und dir die Angaben bereitstellt, ist für dich nichts mehr freiwillig. Dann musst du das Label hervorgehoben und klar sichtbar zeigen, so dass der Kunde erkennt, für welches Fahrzeug die Garantie gilt. Das ist die ganze Rollenverteilung: Der Hersteller entscheidet und liefert, du zeigst.
Was steht auf dem Label und was darfst du ändern?
Genau drei Felder sind editierbar:
- die große Zahl (im Original stehen dort die Buchstaben XX): die Dauer in Jahren
- Brand/Trademark: der Name des Herstellers, der die Garantie gibt
- Model identifier: die Modellkennung, für die sie gilt
Alles andere ist fest: der Titel GARAN mit dem Häkchen, das Schildsymbol mit dem Buchstaben G und dem EU-Sternenkranz als Erinnerung an das gesetzliche Gewährleistungsrecht, der QR-Code, das Kalendersymbol und der mehrsprachige Fußblock. Der QR-Code führt immer auf dieselbe Infoseite der EU. Verschieben, in der Größe ändern oder bearbeiten darfst du ihn nicht, und nach dem Leitfaden soll er nie kleiner als 2 mal 2 Zentimeter sein.
Ein Hinweis zum Nachbauen: Zeichne das Label nicht selbst nach. Die Verordnung nennt Farbwerte, aber die Dateien der Kommission halten genau diese Werte nicht ein. Wer nach dem Verordnungstext nachbaut, weicht von der amtlichen Datei ab. Nimm die Vorlage und fülle nur die drei Felder aus. Vorgeschrieben ist außerdem die Schriftart Inter.
Wie groß, welche Farbe, wohin?
Größe und Farbe hängen nicht daran, ob du im Laden oder im Internet verkaufst, sondern daran, wie der Vertrag zustande kommt. Diese Unterscheidung wird oft verkürzt wiedergegeben.
Kommt der Vertrag über eine Online-Benutzeroberfläche zustande, muss das Label farbig sein. Eine Millimeterzahl nennt die Verordnung dafür nicht; der Leitfaden verlangt nur, dass das Label in der Standard-Anzeigegröße lesbar bleibt. Zulässig ist dort außerdem eine verschachtelte Anzeige: ein schmaler Balken, aus dem beim ersten Klick, beim Überfahren mit der Maus oder beim Antippen das vollständige Label aufgehen muss.
In allen anderen Fällen, also im Ladengeschäft, am Telefon oder per E-Mail, darfst du zwischen farbig und schwarz-weiß wählen, und das Label muss mindestens 95 mal 100 Millimeter groß sein, Breite mal Höhe. Größer darfst du es zeigen, aber nur vollständig und ohne die Bestandteile zu verzerren, zu verändern oder voneinander zu trennen.
Und der Ort: Das GARAN-Label gehört an das konkrete Fahrzeug, das Gewährleistungslabel als Aushang an die Wand und zusätzlich in jedes Online-Angebot. Merk dir: Gewährleistungslabel an die Wand, GARAN ans Auto. Mehr dazu auf unserer Seite zum Gewährleistungslabel.
Was das GARAN-Label nicht ist
Es ist kein Gütesiegel und keine Auszeichnung für guten Service, sondern eine eng definierte Pflichtinformation über eine fremde Garantie.
Deine eigene Händlergarantie bekommt deshalb kein GARAN-Label, ganz gleich wie großzügig sie ist. Eine Anschlussgarantie bekommt keines, weil sie bezahlt wird, eine zugekaufte Gebrauchtwagengarantie keines, weil sie weder vom Hersteller kommt noch kostenlos ist, und eine Garantie nur auf den Antriebsstrang keines, weil sie nicht für das ganze Fahrzeug gilt.
Das sagen wir mit voller Offenlegung: Betreiber dieser Seite ist die GPG GmbH, ein Garantie-Dienstleister für den Fahrzeughandel. Wir verkaufen selbst genau die Produkte, die kein GARAN-Label bekommen dürfen. Der Praxisleitfaden schreibt ausdrücklich, dass das Label für andere gewerbliche Garantien nicht verwendet werden darf; verbindlich ist er nicht. In der Verordnung folgt dasselbe Ergebnis im Umkehrschluss aus den vier Bedingungen, durchgesetzt über das Verbot irreführender Werbung. Der Weg dorthin ist juristisch nicht ausdiskutiert, das Ergebnis aber unstrittig. Mehr dazu im Artikel Gebrauchtwagengarantie und GARAN-Label. Andere Garantien darfst du weiter anbieten und bewerben, nur nicht so, dass Kunden sie mit der Haltbarkeitsgarantie des Herstellers verwechseln.
Ab wann gilt das alles?
Die Verordnung gilt ab dem 27. September 2026, einem Sonntag. Der letzte Arbeitstag davor ist für die meisten Betriebe Freitag, der 25. September 2026; wer samstags geöffnet hat, verkauft am 26. September noch.
Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Weder Verordnung noch Leitfaden kennen eine Schonfrist für Altbestand. Maßgeblich ist der Verkauf, nicht der Einkauf: Ein Fahrzeug, das schon lange auf dem Hof steht, braucht ab dem Stichtag ein Angebot nach den neuen Regeln. Ob du das Label schon vorher freiwillig verwenden darfst, sagen die EU-Quellen nicht. Die Frage ist offen, und wir entscheiden sie hier nicht.
Häufige Fragen
Muss ich als Händler ein GARAN-Label erstellen?
Im Regelfall nein. Das Label ist Sache des Herstellers, der die Garantie gibt. Deine Aufgabe ist es, ein bereitgestelltes Label sichtbar am richtigen Fahrzeug zu zeigen.
Was mache ich, wenn der Hersteller mir keine Angaben zur Garantie bereitstellt?
Nach dem Leitfaden der EU-Kommission musst du nicht aktiv danach suchen. Stellt er dir nichts bereit, entsteht für dich keine Anzeigepflicht.
Was mache ich, wenn er mir die Garantie nennt, aber keine Datei schickt?
Dann besteht die Anzeigepflicht, denn sie knüpft an die Information über die Garantie an, nicht an eine Grafikdatei. Wie du sie ohne Herstellerdatei erfüllst und wer für die Angaben einsteht, regeln die amtlichen Quellen nicht; dieser Punkt ist offen. Auch wer haftet, wenn ein Händler ohne Herstellerdatei selbst ein Label erzeugt, ist nicht geregelt.
Ist das GARAN-Label freiwillig?
Freiwillig ist nur die Entscheidung des Herstellers, eine solche Garantie zu geben. Gibt er sie und stellt er dir die Angaben bereit, ist das Zeigen des Labels für dich verpflichtend. Der Satz "das Label ist freiwillig" ist deshalb missverständlich.
Brauche ich das Gewährleistungslabel auch ohne GARAN-Label?
Ja, immer. Beide Label haben nichts miteinander zu tun. Das Gewährleistungslabel ist bei jedem Verkauf an Privatkunden Pflicht, das GARAN-Label nur im beschriebenen Ausnahmefall.
Gibt es einen offiziellen Generator der EU-Kommission?
Nein. Die Kommission stellt Bild- und Vektordateien bereit, die mit einem Grafikprogramm bearbeitet werden sollen. Ein interaktives Werkzeug ist in Verordnung und Leitfaden nirgends erwähnt.
Werkzeuge auf dieser Seite
Ob dein Fahrzeug betroffen ist, klärst du im Pflichtcheck mit ein paar Fragen. Brauchst du ein Label und bekommst vom Hersteller keine Datei, kannst du es im GARAN-Generator aus der amtlichen Vorlage mit Marke, Modell und Dauer erzeugen. Das Gewährleistungslabel steht daneben in den amtlichen Fassungen bereit. Alles kostenlos und ohne Anmeldung; Betreiber ist die GPG GmbH, ein Garantie-Dienstleister für den Fahrzeughandel.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 auf EUR-Lex: der verbindliche Text mit den festen und editierbaren Elementen, der Mindestgröße von 95 mal 100 Millimeter, den Farb- und Schriftvorgaben, dem verschachtelten Format, den vier Bedingungen und dem Geltungsbeginn am 27.09.2026.
- Praxisleitfaden der EU-Kommission samt amtlicher Vektordateien: Rollenverteilung zwischen Hersteller und Händler, Mindestgröße des QR-Codes, Lesbarkeit in der Standard-Anzeigegröße, Verwendungsverbot für andere Garantien, kein aktives Nachforschen durch Händler. Nach eigenem Vorwort unverbindlich.
- Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher: begründet die vorvertragliche Informationspflicht; die Verordnung regelt nur, wie die Information aussieht.
- Richtlinie (EU) 2019/771 über den Warenkauf: definiert die Haltbarkeitsgarantie, den Begriff des Herstellers und den Inhalt der Garantieerklärung.
- EU-Infoseite zur Haltbarkeitsgarantie: die Seite, auf die der QR-Code des Labels führt.
Stand: 28.08.2026. Rechtsänderungen nach diesem Datum sind nicht berücksichtigt. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.