Verkaufst du an Privatkunden? Dann brauchst du immer das Gewährleistungslabel, bei Neuwagen wie bei Gebrauchtwagen und bei jeder anderen Ware. Es hängt als Plakat ab DIN A4 im Verkaufsraum und gehört zusätzlich in jedes Online-Angebot. Auszufüllen gibt es nichts: Du nimmst die amtliche Datei unverändert.
Das GARAN-Label kommt nur dazu, wenn der Hersteller auf die ganze Ware eine kostenlose Garantie von mehr als zwei Jahren gibt und dir die dafür nötigen Angaben bereitstellt. Es ist ein Etikett von mindestens 95 mal 100 Millimetern und gehört ans Fahrzeug oder unmittelbar daneben. Im Gebrauchtwagenbestand ist das die Ausnahme, nicht die Regel.
Zugekaufte Garantien lösen kein GARAN-Label aus. Händlergarantien und Anschlussgarantien fallen nicht darunter, auch dann nicht, wenn ein Garantie-Dienstleister die Bedingungen stellt und die Abwicklung übernimmt, und das Label darf dafür auch nicht verwendet werden. Das Gewährleistungslabel brauchst du trotzdem.
Verkaufst du ausschließlich an Gewerbetreibende? Dann brauchst du keines von beiden. Sobald aber auch nur gelegentlich ein Privatkunde kauft, gilt die Pflicht für diesen Verkauf.