Ehrlich vorweg: Sichere Antworten gibt es noch nicht. Die Pflicht ist neu, Rechtsprechung dazu gibt es naturgemäß nicht. Was sich sagen lässt, ist Folgendes.
Ein Bußgeld ist für ein einzelnes Autohaus praktisch kein Thema. Das Gesetz sieht zwar Bußgelder vor, sie greifen aber nur im Rahmen koordinierter EU-weiter Durchsetzungsmaßnahmen. Das zielt auf europaweite Massenverstöße großer Plattformen, nicht auf den Händler, der den Aushang vergessen hat.
Das realistische Risiko ist die wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbände. Fehlende Pflichtangaben sind in anderen Bereichen ein häufiger Abmahngrund, und ein fehlendes Label lässt sich in einem Online-Angebot ohne Aufwand von außen feststellen. Dass Gerichte das hier genauso einordnen, ist die verbreitete Erwartung, entschieden ist es noch nicht.
Eine allgemeine Übergangsfrist gibt es nicht. Die Pflicht gilt ab dem Stichtag, auch für Angebote und Fahrzeuge, die vorher schon da waren.
Praktisch heißt das: Der Aufwand für die Vorbereitung ist gering, der mögliche Ärger nicht. Templates einmal sauber zu hinterlegen kostet einen Nachmittag, es später fahrzeugweise nachzuziehen, kostet deutlich mehr.