Zum Inhalt springen
labelpflicht.de
Alle Artikel

· 7 Min. Lesezeit

Inhaltlich überarbeitet am

Label-Pflicht auf mobile.de und AutoScout24: So bringst du deine Inserate in Ordnung

Geschrieben von der Redaktion der GPG GmbH, die als Garantie-Dienstleister täglich mit Autohändlern arbeitet. Grundlage sind ausschließlich die amtlichen Quellen, die unten verlinkt sind. Keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste

  • Seit dem 27. September 2026 muss jedes Online-Angebot an Privatkunden das EU-Gewährleistungslabel zeigen, auch Fahrzeuginserate auf mobile.de und AutoScout24.
  • Online gehört die farbige Fassung ins Angebot, Schwarz-Weiß bleibt dem Druck vorbehalten.
  • Das Label muss unmittelbar sichtbar sein und darf nicht in der Bildergalerie untergehen, durch die sich der Kunde erst klicken muss.
  • Bei Redaktionsschluss am 26.09.2026 lag uns keine öffentliche Mitteilung der großen Fahrzeugbörsen vor, wie sie die Label technisch umsetzen.
  • Warten musst du darauf nicht: Hinweistext in die Standardbeschreibung deiner Fahrzeugverwaltung legen, beim Portal-Ansprechpartner nachfragen und die eigene Website ergänzen.
  • Beim Online-Verkauf gehört das Gewährleistungslabel seit dem Stichtag nach unserer Auslegung des deutschen Fernabsatzrechts zusätzlich in die Bestätigungs-Mail.

Was gilt seit dem 27.09.2026 für Online-Inserate?

Das Gewährleistungslabel ist deine Pflicht als Verkäufer. Es weist Privatkunden auf ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln hin und gehört seit dem Stichtag zu jedem Verkauf an Privatkunden, im Verkaufsraum als Aushang ab DIN A4 und online in jedem Inserat. Für Online-Angebote gelten drei Regeln:

  • Kommt der Vertrag über eine Online-Oberfläche zustande, schreibt die Verordnung die farbige Fassung vor. Für ein Fahrzeuginserat, bei dem später im Verkaufsraum unterschrieben wird, greift dieser Wortlaut nicht unmittelbar; die EU-Kommission empfiehlt Farbe aber für jede Anzeige im Netz, und die deutsche Fachliteratur hält sie im Fernabsatz für zwingend. Praktisch heißt das: online immer Farbe.
  • Es muss unmittelbar sichtbar sein, bevor der Kunde sich bindet: auf der Fahrzeugseite oder spätestens im Bestellvorgang.
  • Es darf nicht verändert werden: kein Zuschnitt, keine anderen Farben, kein Logo darüber, kein zusätzlicher Text im Bild.

Eine feste Maßvorgabe wie im Druck gibt es online nicht. Das Label muss aber in der Standardansicht gut lesbar sein. Die EU-Kommission empfiehlt außerdem, neben dem Label einen klickbaren Link auf ihre Informationsseite zu setzen.

Wie weit die Online-Pflicht im einzelnen Inserat reicht, ist strittig. Die Leitlinien der EU-Kommission verorten die Mitteilung auf der Website des Verkäufers und nennen Beispiele wie Katalogseite, Header und Bezahlseite, ausdrücklich nicht abschließend; die deutsche Fachliteratur verlangt, dass der Kunde sie vor Abgabe der Bestellung klar erkennt. Wer Streit vermeiden will, zeigt das Label im einzelnen Inserat.

Das GARAN-Label ist ein anderes Thema: Es hängt an einer freiwilligen Garantie des Herstellers. Zeigen musst es aber du: Sobald der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren auf das ganze Fahrzeug gewährt und dir diese Information bereitstellt, bist du verpflichtet, das Label hervorgehoben am oder unmittelbar beim einzelnen Fahrzeug zu zeigen. Händlergarantien und zugekaufte Anschluss- oder Gebrauchtwagengarantien lösen keine GARAN-Pflicht aus und dürfen das Label nicht führen. Beim typischen Gebrauchtwagenbestand ist das GARAN-Label deshalb die Ausnahme. Das Gewährleistungslabel dagegen betrifft jedes einzelne Inserat.

Wie ist der Stand bei mobile.de und AutoScout24?

Ehrliche Antwort: offen. Zum Redaktionsschluss dieses Artikels hatten die großen Fahrzeugbörsen noch nicht öffentlich mitgeteilt, wie sie die Label technisch unterstützen werden. Ob es ein eigenes Feld gibt, eine automatische Einblendung in allen Händler-Inseraten oder vorerst gar nichts, ist nicht bekannt. Wir erfinden hier deshalb keine Klickpfade, die es womöglich nie geben wird.

Klar ist nur die Verantwortung: Verkäufer bist du, nicht das Portal. Blendet das Portal das Label automatisch ein, ist das der bequemste Fall. Verlassen solltest du dich darauf nicht.

Diese Fragen stellst du deinem Portal-Ansprechpartner

  • Wird das Gewährleistungslabel automatisch in allen Händler-Inseraten angezeigt, und seit wann?
  • Wenn nein: Gibt es ein eigenes Feld oder eine Upload-Möglichkeit für das Label?
  • Gilt die Lösung auch für Inserate, die schon vor dem 27.09.2026 online waren?
  • Ab wann kann ich die Umsetzung in meinen Inseraten selbst sehen und prüfen?

Stell die Fragen schriftlich und heb die Antwort auf: So kannst du später belegen, dass du dich gekümmert hast.

Was kannst du selbst sofort umsetzen?

Auch ohne Ansage der Portale kannst du den größten Teil der Arbeit heute erledigen.

  • Schritt 1: Leg den Hinweistext in die Standardbeschreibung deiner Fahrzeugverwaltung (DMS). Dann läuft er bei jedem neuen Inserat automatisch mit.
  • Schritt 2: Setz den Hinweis an den Anfang der Beschreibung, nicht ans Ende.
  • Schritt 3: Prüf, ob dein Portal Bilder oder HTML in der Beschreibung zulässt. Wenn ja, gehört dort zusätzlich das farbige Label hinein.
  • Schritt 4: Frag beim Portal nach (siehe oben) und notier dir eine Wiedervorlage, falls die Antwort noch unklar ausfällt.
  • Schritt 5: Ergänze deine eigene Website. Dort hast du die volle Kontrolle und kannst Label plus Link sofort sauber einbauen.
  • Schritt 6: Bau das Label in die Vorlage deiner Bestätigungs-Mail ein (dazu gleich mehr).
  • Schritt 7: Sieh dir deine veröffentlichten Inserate selbst an, am Rechner und am Handy.

Den fertigen Hinweissatz zum Kopieren findest du im Klartext-Baustein auf der Startseite: ein Satz mit Link auf die EU-Informationsseite, den du direkt in eine mobile.de- oder AutoScout24-Beschreibung einfügen kannst.

Reicht ein reiner Text-Hinweis, wenn das Portal keine Bilder erlaubt?

Die ehrliche Antwort: Das ist rechtlich nicht geklärt.

Die Verordnung verlangt online die farbige Mitteilung. In einer reinen Text-Beschreibung kannst du aber kein Bild unterbringen. Die EU-Leitlinien beschreiben zwar eine Klick-Variante, bei der nur ein kurzer Hinweissatz steht und das vollständige Label beim ersten Klick oder Mouseover erscheint. Diese Leitlinien sind aber erstens unverbindlich, und zweitens ist strittig, ob die Klick-Variante beim Gewährleistungslabel überhaupt genügt: Die Verordnung selbst sieht ein verkleinertes Format nur beim GARAN-Label vor. Und selbst die Klick-Lösung kannst du in einem reinen Textfeld nicht selbst bauen. Das kann nur das Portal.

Was daraus praktisch folgt:

  • Der Klartext-Hinweis mit Link ist das, was du in einer reinen Text-Beschreibung selbst tun kannst. Bau ihn ein.
  • Er ersetzt das farbige Label nicht. Geh nicht davon aus, dass der Satz allein die Pflicht erfüllt.
  • Die verbleibende Lücke kann nur das Portal schließen. Genau deshalb ist die dokumentierte Nachfrage beim Ansprechpartner so wichtig.

Ob im Streitfall der einzelne Händler dafür geradestehen muss, dass sein Portal keine technische Möglichkeit bietet, ist offen. Rechtsprechung dazu gibt es noch nicht.

Warum die Bestätigungs-Mail dazugehört

Ein Punkt, der leicht untergeht: Beim Online- und Telefonverkauf musst du dem Kunden die Pflichtinformationen nach deutschem Fernabsatzrecht in einer Form bereitstellen, die er dauerhaft behalten kann, in der Regel per E-Mail und spätestens bei der Lieferung. Die Leitlinien der EU-Kommission empfehlen, das Gewährleistungslabel in diese Bestätigung aufzunehmen; zur Pflicht wird das nach unserer Auslegung erst über das deutsche Fernabsatzrecht. Bau das farbige Label deshalb einmal in die Vorlage deiner Bestätigungs-Mail ein, dann ist der Punkt dauerhaft erledigt. Im reinen Ladengeschäft ohne Fernabsatz stellt sich die Frage nicht.

Häufige Fragen

Muss ich das Label in jedes Inserat einzeln einbauen?

Nein. Das Gewährleistungslabel ist immer gleich. Leg Label beziehungsweise Hinweistext einmal in die Standardbeschreibung deiner Fahrzeugverwaltung, dann läuft beides bei jedem Inserat automatisch mit. Nur das GARAN-Label ist fahrzeugbezogen, und das betrifft beim Gebrauchtwagenbestand nur wenige Fahrzeuge.

Darf ich das Label einfach als weiteres Fahrzeugbild in die Galerie hochladen?

Nein. Das Label muss unmittelbar sichtbar sein und darf nicht als Bild Nummer 14 in der Galerie untergehen, durch die sich der Kunde erst klicken muss. Bietet dein Portal keine passende Stelle, gehört der Hinweis sichtbar an den Anfang der Beschreibung.

Was ist mit dem GARAN-Label in Inseraten?

Das GARAN-Label zeigst du nur, wenn der Hersteller eine unentgeltliche Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren auf das ganze Fahrzeug gibt, etwa bei jungen Gebrauchten mit laufender Fünf- oder Sieben-Jahres-Herstellergarantie. Es gehört zum einzelnen Fahrzeug und muss online farbig sein. Händlergarantien und zugekaufte Gebrauchtwagengarantien bekommen es nicht.

Gilt die Pflicht auch für Inserate, die vor dem 27.09.2026 online gingen?

Ja. Eine Übergangsfrist für Bestandsangebote gibt es nicht. Seit dem 27.09.2026 muss jedes laufende Angebot an Privatkunden das Label zeigen, egal wie lange das Fahrzeug schon inseriert ist.

Was passiert, wenn das Label in meinen Inseraten fehlt?

Sichere Antworten gibt es noch nicht, die Pflicht ist neu. Ein Bußgeld ist für ein einzelnes Autohaus praktisch kein Thema: Es kann nach dem deutschen Gesetzeswortlaut nur im Rahmen einer koordinierten europäischen Durchsetzungsmaßnahme verhängt werden, die Fundstelle steht unten im Quellenblock. Das realistische Risiko ist die wettbewerbsrechtliche Abmahnung, denn ein fehlendes Label lässt sich in einem Online-Inserat ohne Aufwand von außen feststellen. Ob Gerichte das so einordnen, ist noch nicht entschieden.

Die Bausteine für die Vorbereitung findest du auf der Startseite: das amtliche Gewährleistungslabel als Download, den Hinweissatz zum Kopieren und für den seltenen GARAN-Fall den Label-Generator, bei größeren Beständen auch als Stapel-Verarbeitung per CSV-Liste. Alles läuft kostenlos im Browser. Betreiber der Seite ist die GPG GmbH, ein Garantie-Dienstleister für den Fahrzeughandel.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand: 27.08.2026. Rechtsänderungen nach diesem Datum sind nicht berücksichtigt. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.