1. September 2026 · 6 Min. Lesezeit
Was passiert, wenn das Label fehlt?
Geschrieben von der Redaktion der GPG GmbH, die als Garantie-Dienstleister täglich mit Autohändlern arbeitet. Grundlage sind ausschließlich die amtlichen Quellen, die unten verlinkt sind. Keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste
Fehlt das Gewährleistungslabel, passiert von Amts wegen erst einmal nichts: Es kommt keine Behörde vorbei, und es kommt kein Bescheid. Ein Bußgeld ist im deutschen Recht zwar vorgesehen, doch der Gesetzestext lässt es nur bei weitverbreiteten Verstößen und nur im Rahmen einer koordinierten europäischen Durchsetzungsmaßnahme zu. Das zielt auf große Anbieter mit Kunden in vielen Ländern, nicht auf ein einzelnes Autohaus. Das realistische Risiko liegt im Wettbewerbsrecht: Dort können Mitbewerber und Verbände Verstöße verfolgen, und ein fehlendes Label ist in einem Online-Inserat von außen mühelos zu sehen. Ob die neue Kennzeichnungspflicht dort tatsächlich greift, ist allerdings noch nicht entschieden, Rechtsprechung zu den Labeln gibt es nicht. Wer das Label nachträglich anbringt, beendet den Zustand für die Zukunft, an jedem Tag nach dem Stichtag genauso wie davor.
Kommt nach dem Stichtag jemand kontrollieren?
Nein. Es gibt keine Stelle, die von sich aus durch die Verkaufsräume geht oder die Fahrzeugbörsen nach fehlenden Labeln durchsucht. Die EU-Verordnung regelt, wie die beiden Label aussehen und wo sie gezeigt werden müssen. Wie ein Verstoß geahndet wird, überlässt sie dem nationalen Recht.
Was genau du zeigen musst, steht im Grundlagenartikel Gewährleistungslabel im Autohaus. Hier geht es um die andere Hälfte der Frage: Was folgt daraus, wenn es fehlt?
Warum ist das Bußgeld für ein Autohaus kaum ein Thema?
Für Verstöße gegen Verbraucherinformationspflichten gibt es im deutschen Recht einen Bußgeldrahmen, die Fundstelle steht unten im Quellenblock. Davor stehen aber zwei Hürden, und beide stehen im Gesetzestext selbst.
Erstens erfasst das Verbot nur weitverbreitete Verstöße, also Fälle, die Verbraucher über Ländergrenzen hinweg betreffen. Zweitens darf die Ordnungswidrigkeit ausschließlich im Rahmen einer koordinierten europäischen Durchsetzungsmaßnahme geahndet werden. Beides zielt erkennbar auf Anbieter mit vielen Kunden in mehreren Mitgliedstaaten. Der Händler, der den Aushang vergessen hat, ist nicht der Fall, für den dieses Instrument gebaut wurde.
Das ist keine Entwarnung, sondern eine Einordnung: Der Weg über das Bußgeld ist praktisch verschlossen, der Weg über das Wettbewerbsrecht nicht.
Wer kann bei einem fehlenden Label vorgehen?
Im Wettbewerbsrecht ist der Kreis derer, die einen Verstoß verfolgen können, abschließend geregelt. Für dich sind zwei Gruppen wichtig:
- Mitbewerber: andere Händler, die auf demselben Markt an dieselbe Kundschaft verkaufen.
- Verbände: Wirtschafts- und Wettbewerbsverbände sowie eingetragene Verbraucherverbände, die dafür besondere Voraussetzungen erfüllen müssen.
Einzelne Kunden gehören ausdrücklich nicht dazu. Ein Käufer kann sich auf anderen Wegen beschweren, dieses Instrument steht ihm aber nicht offen.
Wie ein solches Verfahren abläuft und was in einem konkreten Fall zu tun ist, gehört zu einem Rechtsanwalt oder zu deinem Verband. Wir sind Garantie-Dienstleister und beantworten das hier bewusst nicht.
Was ist an der Rechtslage noch offen?
Mehr, als viele Beiträge zugeben. Drei Punkte solltest du kennen:
- Rechtsprechung gibt es nicht. Die Pflicht beginnt erst am 27. September 2026, kein Gericht hat bisher über ein fehlendes Label entschieden. Wer dir Quoten oder eine bevorstehende Abmahnwelle vorrechnet, spekuliert.
- Der Anknüpfungspunkt ist strittig. Diskutiert werden zwei Wege: der Rechtsbruch, bei dem der Verstoß gegen eine Vorschrift zählt, die das Marktverhalten regelt, und das Vorenthalten einer wesentlichen Information gegenüber Verbrauchern. Überwiegend wird angenommen, dass mindestens einer der beiden Wege trägt. Entschieden ist das nicht.
- Die Reichweite der Online-Pflicht ist umstritten. Ob das vollständige Label in jedem einzelnen Inserat stehen muss oder ein Hinweis auf der Händlerseite genügt, lesen Verordnungstext und Leitlinien der EU-Kommission unterschiedlich. Eindeutig ist dagegen der Termin, dazu der Artikel Ab wann die Label-Pflicht gilt.
Ein Restrisiko lässt sich damit nicht wegdiskutieren. Eine Panikreaktion ist genauso wenig angebracht.
Wie schnell fällt ein fehlendes Label auf?
Online sehr schnell. Ein Inserat ist öffentlich, jeder kann es aufrufen, ohne Kaufinteresse und ohne den Betrieb zu betreten. Wer prüfen will, ob das Label fehlt, braucht weder Termin noch Anlass. Das unterscheidet die Kennzeichnungspflicht von Pflichten, die man nur im Betrieb feststellen kann.
Im Verkaufsraum ist die Lage anders, dafür ist der Aushang die geringste Arbeit von allen: eine Seite drucken, aufhängen, fertig. Die amtlichen Dateien liegen auf der Seite Gewährleistungslabel zum Herunterladen bereit, farbig fürs Inserat und als Druckvorlage.
Ist ein falsch gezeigtes Label besser als gar keines?
Nein, beim GARAN-Label ist es sogar der schwerere Fall. Es ist ausschließlich für kostenlose Herstellergarantien über zwei Jahre auf das gesamte Fahrzeug vorgesehen. Hängt es an einem Fahrzeug, für das es diese Garantie nicht gibt, sagt es dem Kunden etwas Falsches über das Produkt. Aus einem Versäumnis wird dann ein eigener Vorwurf: Irreführung.
Für den Alltag heißt das: Händlergarantien und zugekaufte Anschlussgarantien lösen keine GARAN-Pflicht aus und dürfen das Label nicht tragen. Das gilt auch für die Produkte der GPG GmbH, der Betreiberin dieser Seite.
Lässt sich ein fehlendes Label nachträglich in Ordnung bringen?
Für die Zukunft ja, und ohne großen Aufwand. Du druckst den Aushang und hängst ihn sichtbar auf, und du legst Label und Hinweistext einmal in die Standardbeschreibung deiner Fahrzeugverwaltung, dann ziehen alle Inserate auf einmal nach. Ab diesem Moment erfüllen deine Angebote die Vorgabe.
Ob damit auch für zurückliegende Angebote alles erledigt ist, ist eine andere Frage und hängt am Einzelfall. Wenn es konkret wird, gehört sie zu einem Anwalt oder zu deinem Verband.
Häufige Fragen
Bekomme ich nach dem 27. September 2026 automatisch Post?
Nein. Es gibt keine Behörde, die Betriebe von sich aus abgleicht, und keine Meldepflicht. Aufmerksam werden können Mitbewerber und Verbände, und die schauen zuerst dorthin, wo es am einfachsten geht: in die Online-Inserate.
Zählt es schon, wenn nur ein einziges Inserat das Label nicht zeigt?
Die Pflicht hängt am einzelnen Angebot, nicht am Betrieb insgesamt. Genau deshalb lohnt sich die zentrale Lösung über die Standardbeschreibung: Sie lässt keine einzelne Anzeige durchrutschen.
Was gilt, wenn ich das Label zwar zeige, aber verändert habe?
Dann ist die Vorgabe nicht erfüllt. Text, Schrift, Farben und Proportionen sind vorgegeben, ein eigener Nachbau ist etwas anderes als das amtliche Label. Nimm die Originaldatei und verwende sie unverändert.
Ich weiß gar nicht, ob mich die Pflicht trifft. Wo fange ich an?
Bei der Vorfrage. Der Pflichtcheck führt dich in wenigen Fragen zur Antwort, kostenlos und ohne Anmeldung.
Wer beantwortet Fragen zu meinem konkreten Fall?
Ein Rechtsanwalt oder dein Verband, etwa die Kfz-Innung. Wir beschreiben hier die Rechtslage, so weit sie geklärt ist, und benennen offen, wo sie es nicht ist. Eine Bewertung deines Einzelfalls ist das ausdrücklich nicht.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 (EUR-Lex): die verbindliche Grundlage für beide Label, anzuwenden ab dem 27.09.2026. Sie regelt Aussehen und Verwendung, nicht die Ahndung von Verstößen.
- Artikel 246e § 2 EGBGB (gesetze-im-internet.de): die Bußgeldvorschrift mit der Beschränkung in Absatz 5, dass die Ordnungswidrigkeit nur im Rahmen einer koordinierten europäischen Durchsetzungsmaßnahme geahndet werden kann.
- Artikel 246e § 1 EGBGB (gesetze-im-internet.de): das zugehörige Verbot, das ausdrücklich nur weitverbreitete Verstöße im Sinne der europäischen Zusammenarbeitsverordnung erfasst.
- § 3a UWG (gesetze-im-internet.de): der Rechtsbruch. Ob die Kennzeichnungspflicht eine Vorschrift ist, die das Marktverhalten regelt, ist strittig und nicht entschieden.
- § 5a UWG und § 5b UWG (gesetze-im-internet.de): das Vorenthalten wesentlicher Informationen, der zweite diskutierte Weg.
- § 8 Absatz 3 UWG (gesetze-im-internet.de): der abschließende Kreis derer, die wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend machen können.
- Praxisleitlinien und Vektordateien der EU-Kommission: unverbindliche Auslegungshilfe der Kommissionsdienststellen samt den amtlichen Dateien.
Stand: 01.09.2026. Rechtsänderungen nach diesem Datum sind nicht berücksichtigt. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.
Betrieben wird labelpflicht.de von der GPG GmbH, einem Garantie-Dienstleister für den Fahrzeughandel. Alle Werkzeuge sind kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar: das amtliche Gewährleistungslabel zum Herunterladen und der GARAN-Label-Generator für die seltenen Fälle einer echten Herstellergarantie.