labelpflicht.de
Alle Artikel

28. August 2026 · 7 Min. Lesezeit

EU-Label ab dem 27.09.2026: kein Bestandsschutz, keine Übergangsfrist

Geschrieben von der Redaktion der GPG GmbH, die als Garantie-Dienstleister täglich mit Autohändlern arbeitet. Grundlage sind ausschließlich die amtlichen Quellen, die unten verlinkt sind. Keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste

Beide EU-Label gelten ab Sonntag, dem 27. September 2026. Ab diesem Tag muss jeder Verkauf an Privatkunden die Vorgaben erfüllen, unabhängig davon, wann das Fahrzeug in deinen Bestand gekommen ist. Eine Übergangsfrist, eine Schonfrist oder einen Bestandsschutz für Altbestand gibt es nicht: Weder die EU-Verordnung noch die Praxisleitlinien der EU-Kommission enthalten dazu ein einziges Wort. Maßgeblich ist der Verkaufszeitpunkt, nicht der Einkauf. Früher anfangen darfst du nach unserer Einschätzung, verboten ist es in keiner der beiden Quellen, ausdrücklich erlaubt aber auch nicht. Praktischer Merkposten: Der 27.09.2026 ist ein Sonntag. Der letzte Arbeitstag davor ist für die meisten Betriebe Freitag, der 25.09.2026; wer samstags geöffnet hat, verkauft am 26.09.2026 noch.

Was passiert genau am 27. September 2026?

An diesem Tag wird aus einer beschlossenen Regel eine Pflicht, an die du dich halten musst. Die EU-Verordnung gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, für das Aussehen der Label braucht es keine deutsche Umsetzung. Wie die beiden Label aussehen müssen, ist damit längst entschieden. Die Pflicht, deine Kunden vor dem Kauf zu informieren, steht im deutschen Recht; die Fundstellen findest du unten im Quellenblock.

Zwei Pflichten treffen dich ab diesem Tag, und sie haben wenig miteinander zu tun:

  • Das Gewährleistungslabel musst du bei jedem Verkauf an Privatkunden zeigen: als Aushang ab DIN A4 in der Verkaufsstelle und sichtbar in deinem Online-Auftritt. Wie weit die Online-Pflicht reicht, ist strittig. Die Leitlinien der EU-Kommission beschreiben nur einen allgemeinen Hinweis auf der Website des Verkäufers, wir raten trotzdem zum Label im einzelnen Inserat. Mehr dazu im Ratgeber Label-Pflicht auf mobile.de und AutoScout24, die amtlichen Dateien liegen auf der Seite Gewährleistungslabel.
  • Das GARAN-Label betrifft dich nur, wenn ein Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie ohne Aufpreis für mehr als zwei Jahre auf das gesamte Fahrzeug gibt und dir diese Information bereitstellt. Beim typischen Gebrauchtwagenbestand ist das die Ausnahme.

Welche Daten werden ständig verwechselt?

Wenn du irgendwo liest, die neuen Regeln seien „seit September 2025 in Kraft“, stimmt das so nicht. Vier Daten gehören auseinandergehalten:

  • 25. September 2025: Die EU-Kommission hat die Verordnung erlassen.
  • 2. Oktober 2025: Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.
  • 22. Oktober 2025: Inkrafttreten, zwanzig Tage nach der Veröffentlichung.
  • 27. September 2026: Ab diesem Tag ist die Verordnung anzuwenden. Nur dieses Datum ist dein Termin.

In Kraft und anzuwenden sind zwei verschiedene Dinge. Die Verordnung existiert seit Oktober 2025, ihre Vorgaben greifen aber erst ab dem 27. September 2026. Der Grund liegt eine Ebene höher: Die Mitgliedstaaten müssen die zugrunde liegende EU-Richtlinie ab genau diesem Tag anwenden.

Gibt es eine Übergangsfrist für deinen Bestand?

Nein. Das ist keine vorsichtige Auslegung, sondern der Befund am Text. Der Artikel zu Inkrafttreten und Anwendung besteht aus zwei Sätzen: einem zum Inkrafttreten, einem zum Geltungsbeginn. Mehr steht dort nicht, und an keiner anderen Stelle der Verordnung steht etwas dazu. Kein Abverkaufszeitraum, keine Schonfrist, kein Bestandsschutz, keine Sonderregel für Lagerware oder bereits gedrucktes Material. Auch die Praxisleitlinien der EU-Kommission helfen nicht weiter, sie erwähnen den Stichtag überhaupt nicht.

Entscheidend ist, wie du dieses Schweigen liest. Schweigen heißt nicht „erlaubt“. Es heißt nur, dass dir niemand eine Frist eingeräumt hat. Wer darauf setzt, dass in den ersten Wochen ohnehin niemand hinsieht, verlässt sich auf eine Kulanz, die in keiner Quelle steht.

Warum zählt der Verkaufszeitpunkt und nicht der Einkauf?

Die Pflicht hängt am Verkauf, genauer: an der Information, die dein Kunde bekommt, bevor er sich bindet. Sie hängt nicht daran, wann das Fahrzeug in deinen Bestand gekommen ist. Geht der Wagen am 28. September 2026 an einen Privatkunden, gilt die Pflicht, auch wenn er seit vierzehn Monaten auf dem Hof steht. Das ist eine Ableitung aus dem Fehlen jeder Übergangsregel und keine ausdrückliche Anordnung im Verordnungstext. Praktisch führt daran trotzdem kein Weg vorbei: Es gibt keine zwei Gruppen von Fahrzeugen, keine alten ohne und keine neuen mit Label.

Ein Punkt bleibt offen, und du solltest ihn kennen. Was gilt für einen Kauf, der vor dem Stichtag angebahnt und erst danach unterschrieben wird? Dazu sagen die Quellen nichts. Der vorsichtige Weg ist, sich an der Information vor dem Vertragsschluss zu orientieren und im Zweifel das Label zu zeigen.

Was ist mit Fahrzeugen, die am Stichtag eine laufende Herstellergarantie haben?

Hier musst du zwei Dinge sauber trennen. Das Gewährleistungslabel ist von der Garantielage völlig unabhängig, es gilt für jeden Verkauf an Privatkunden, mit Garantie oder ohne.

Beim GARAN-Label müssen vier Punkte gleichzeitig erfüllt sein: Die Garantie stammt vom Hersteller, sie kostet den Kunden nichts extra, sie gilt für das gesamte Fahrzeug und sie läuft länger als zwei Jahre. Dazu kommt eine fünfte Voraussetzung, die oft übersehen wird: Der Hersteller muss dir diese Information bereitstellen. Auch sie steht in der Begründung der Verordnung. Erst dann entsteht für dich die Pflicht, das Label zu zeigen. Selbst suchen musst du nicht, davon raten dir die Leitlinien der EU-Kommission sogar ausdrücklich ab. Dieser letzte Punkt steht allerdings nur in den unverbindlichen Leitlinien.

Eine echte Lücke gibt es beim Gebrauchtwagen mit Restgarantie. Ob auf das Label die ursprüngliche Dauer oder die Restlaufzeit gehört, beantwortet keine der beiden Quellen. Dieser Punkt ist offen, und wir entscheiden ihn hier nicht. Mehr dazu steht im Ratgeber GARAN-Label im Autohandel.

Und der Punkt, den wir offen aussprechen, obwohl er uns selbst betrifft: Händlergarantien und kostenpflichtige Anschlussgarantien lösen keine GARAN-Pflicht aus und dürfen das Label auch nicht führen. Die GPG GmbH als Betreiberin dieser Seite ist Garantie-Dienstleister für den Fahrzeughandel und verkauft solche Produkte selbst.

Darfst du schon vorher anfangen?

Die EU-Quellen regeln den früheren Einsatz nicht, sie schweigen dazu. Ein Verbot steht in keiner der beiden Quellen, eine ausdrückliche Erlaubnis aber auch nicht. Beim Gewährleistungslabel ist das Risiko nach unserer Einschätzung gering: Wer den Aushang früher hängen hat, informiert seine Kunden über Rechte, die ohnehin bestehen.

Beim GARAN-Label bist du besser vorsichtig. Es darf nur dort auftauchen, wo die Voraussetzungen für das konkrete Fahrzeug wirklich vorliegen. Ein Label an einem Fahrzeug ohne passende Herstellergarantie ist irreführend, ganz gleich ob du es vor oder nach dem Stichtag anbringst.

Was ist mit gedruckten Preisschildern und Prospekten?

Auch hier schweigen die Quellen vollständig. Es gibt keine Regel, die den Aufbrauch alter Drucksachen erlaubt, und keine, die ihn verbietet. Wer dir das eine oder das andere als sichere Rechtslage verkauft, erfindet eine Regel.

Die gute Nachricht: Der Aufwand bleibt überschaubar. Das Gewährleistungslabel ist ein Aushang für die Verkaufsstelle, kein Aufdruck auf jedem Preisschild. Wie viele Aushänge du brauchst, schreibt niemand vor. Die Leitlinien nennen als Beispiele die Eingangstür, eine Wand im Verkaufsraum und den Tresen. Dazu kommt dein Online-Auftritt.

Wie sieht dein Zeitplan bis zum Stichtag aus?

  • Sofort: Prüfen, welche Pflicht dich trifft, Aushang drucken und sichtbar aufhängen. A4 ist die Untergrenze und passt an den Verkaufstisch; für die Wand im Schauraum ist A3 oder A2 die bessere Wahl.
  • Drei Wochen vorher: Label und Hinweistext in die Standardbeschreibung deiner Fahrzeugverwaltung legen, dann ziehen alle Inserate auf einmal nach. Verkaufst du im Fernabsatz, gehört das Label nach unserer Auslegung des deutschen Rechts außerdem in die Vorlage deiner Bestätigungs-Mail.
  • Zehn Tage vorher: Inserate am Rechner und am Handy gegenlesen, den QR-Code einmal mit dem eigenen Telefon testen.
  • Nebenher, ohne Termindruck: Bei Herstellern und Importeuren klären, auf welchem Weg sie dir GARAN-Informationen liefern. Nachfragen darfst du, verpflichtet bist du dazu nicht.
  • Freitag, 25. September 2026: für die meisten Betriebe der letzte Arbeitstag vor dem Stichtag. Bis dahin sollte alles stehen und einmal gegengelesen sein.

Häufige Fragen

Gibt es wirklich keine Übergangsfrist?

Nein. Die Verordnung enthält keine Schonfrist, keinen Abverkaufszeitraum und keinen Bestandsschutz, und die Praxisleitlinien der EU-Kommission sagen dazu ebenfalls nichts. Ab dem 27. September 2026 gilt die Pflicht für jeden Verkauf an Privatkunden.

Zählt der Tag des Kaufvertrags oder der Tag der Übergabe?

Die Pflicht ist eine Information vor dem Vertragsschluss, sie hängt also am Angebot und nicht an der Übergabe. Für Verträge, die vor dem Stichtag angebahnt und danach geschlossen werden, sagen die Quellen nichts. Dieser Punkt ist offen. Im Zweifel zeigst du das Label lieber einmal zu viel und lässt die Konstellation anwaltlich prüfen, wenn viel daran hängt.

Muss ich Inserate anfassen, die schon lange online sind?

Ja. Ein Angebot, das am Stichtag läuft, muss die Vorgaben ab diesem Tag erfüllen, unabhängig davon, wann du es eingestellt hast. Am einfachsten löst du das über die Standardbeschreibung deiner Fahrzeugverwaltung, dann ändern sich alle Inserate auf einmal. Wie weit die Pflicht im einzelnen Inserat reicht, ist strittig; die Einzelheiten stehen im Ratgeber Label-Pflicht auf mobile.de und AutoScout24.

Kann ich das Label schon heute aufhängen?

Beim Gewährleistungslabel spricht nichts dagegen, eine amtliche Erlaubnis dafür gibt es allerdings nicht. Beim GARAN-Label starte nur dann früher, wenn die Voraussetzungen für das konkrete Fahrzeug wirklich vorliegen.

Was passiert, wenn ich am 27.09.2026 nicht fertig bin?

Rechtsprechung zu den beiden Label gibt es noch nicht, der Stichtag liegt in der Zukunft. Fehlende Pflichtangaben werden in Deutschland üblicherweise über das Wettbewerbsrecht verfolgt, also per Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbände. Ob Gerichte das bei den neuen Label genauso einordnen, ist offen. Konkrete Zahlen oder eine Abmahnwelle kann heute niemand seriös vorhersagen.

Muss ich für jedes Bestandsfahrzeug ein GARAN-Label erzeugen?

Nein. Das GARAN-Label kommt nur bei einer kostenlosen Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren auf das gesamte Fahrzeug ins Spiel. Beim üblichen Gebrauchtwagenbestand betrifft das wenige Fahrzeuge, oft gar keines. Das Gewährleistungslabel brauchst du trotzdem bei jedem Verkauf an Privatkunden.

Werkzeuge für den Stichtag

Wenn du nicht sicher bist, welche Pflicht dich trifft, führt dich der Pflichtcheck in wenigen Fragen zur Antwort. Die amtlichen Dateien für das Gewährleistungslabel liegen fertig zum Herunterladen bereit, farbig fürs Inserat und als Druckvorlage für den Aushang. Für die seltenen GARAN-Fälle erzeugst du das Etikett im GARAN-Generator. Alles kostenlos und ohne Anmeldung.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 auf EUR-Lex: der verbindliche Text zu beiden Label, mit dem Inkrafttreten zwanzig Tage nach der Veröffentlichung, dem Geltungsbeginn 27. September 2026 und ohne jede Übergangs- oder Bestandsschutzregel.
  • Praxisleitlinien und Vektordateien der EU-Kommission, Fassung April 2026: unverbindliche Auslegungshilfe der Kommissionsdienststellen samt den amtlichen Dateien, ohne eine einzige Aussage zu Stichtag, Altbestand oder Lagerware. Dort steht auch, dass Verkäufer nicht selbst nach Herstellergarantien suchen sollen.
  • Richtlinie (EU) 2024/825: die Änderungsrichtlinie, deren Umsetzungsmaßnahmen ab dem 27. September 2026 anzuwenden sind; an ihr hängt der Stichtag.
  • Richtlinie 2011/83/EU: begründet die Pflicht, Verbraucher vor Vertragsschluss hervorgehoben zu informieren, im Ladengeschäft wie im Fernabsatz.
  • Artikel 246 EGBGB für das Ladengeschäft und Artikel 246a EGBGB für den Fernabsatz: die deutschen Vorschriften über die Informationen, die du deinen Kunden vor dem Kauf geben musst. Hier wirkt die neue Label-Pflicht im deutschen Recht.

Stand: 28.08.2026. Rechtsänderungen nach diesem Datum sind nicht berücksichtigt. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.