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27. August 2026 · 7 Min. Lesezeit

Gebrauchtwagengarantie und GARAN-Label: Warum deine gekaufte Garantie kein Label bekommt

Geschrieben von der Redaktion der GPG GmbH, die als Garantie-Dienstleister täglich mit Autohändlern arbeitet. Grundlage sind ausschließlich die amtlichen Quellen, die unten verlinkt sind. Keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste

Das GARAN-Label ist ausschließlich für kostenlose Haltbarkeitsgarantien des Herstellers vorgesehen, die länger als zwei Jahre laufen und für das gesamte Fahrzeug gelten. Eine gekaufte Gebrauchtwagengarantie, eine Händlergarantie oder eine Anschlussgarantie erfüllt diese Bedingungen nicht und bekommt deshalb kein GARAN-Label, egal wie lange sie läuft. Wer das Label trotzdem auf ein zugekauftes Garantieprodukt setzt, behauptet gegenüber seinen Kunden etwas Falsches und riskiert eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Irreführung. Unabhängig davon bleibt das Gewährleistungslabel bei jedem Verkauf an Privatkunden Pflicht, mit oder ohne Garantie. Der Betreiber dieser Seite verkauft selbst Gebrauchtwagengarantien und sagt trotzdem klar: Auf diese Produkte gehört kein GARAN-Label. Beide Label-Pflichten gelten ab dem 27.09.2026 in der ganzen EU.

Warum bekommt deine gekaufte Garantie kein GARAN-Label?

Das GARAN-Label sieht aus wie ein Gütesiegel, ist aber eine streng definierte Pflichtinformation: ein Etikett, das ans Fahrzeug kommt; überall dort, wo der Vertrag nicht über eine Online-Oberfläche geschlossen wird, gilt eine Mindestgröße von 95 × 100 mm. Es darf nur hängen, wenn vier Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind, und eine fünfte entscheidet darüber, ob du selbst tätig werden musst:

  • Die Garantie kommt vom Hersteller, nicht vom Händler und nicht von einem Garantie-Dienstleister.
  • Sie ist kostenlos, also ohne zusätzliche Kosten im Kaufpreis enthalten.
  • Sie läuft länger als zwei Jahre.
  • Sie gilt für das gesamte Fahrzeug, nicht nur für einzelne Baugruppen.
  • Und die fünfte, oft übersehene Voraussetzung: Der Hersteller stellt dir diese Information zur Verfügung. Erst dann entsteht deine Pflicht, das Label zu zeigen.

Fehlt auch nur eine dieser Bedingungen, gibt es kein GARAN-Label. Und jetzt schau dir eine typische Gebrauchtwagengarantie an: Sie kommt von einem Garantie-Dienstleister oder vom Händler, sie wird bezahlt (vom Kunden oder von dir), und oft gilt sie nur für bestimmte Baugruppen. Damit scheitert sie gleich an mehreren Punkten. Die Laufzeit allein ändert daran nichts, auch nicht bei 36 Monaten.

Vier Beispiele aus dem Autohaus

  • Beispiel 1: Du verkaufst einen fünf Jahre alten Kombi mit einer Garantie über einen Garantie-Dienstleister, Laufzeit 24 Monate. Kein GARAN-Label: nicht vom Hersteller, nicht kostenlos, nicht länger als zwei Jahre.
  • Beispiel 2: Du legst die Garantie auf den Fahrzeugpreis um und berechnest sie nicht extra. Trotzdem kein GARAN-Label: Sie bleibt eine Dienstleister-Garantie und wird durch das Einpreisen nicht zur Herstellergarantie.
  • Beispiel 3: Der Kunde kauft nach Ablauf der Werksgarantie eine Anschlussgarantie. Kein GARAN-Label: Sie ist kostenpflichtig, und das gilt auch dann, wenn der Hersteller selbst sie anbietet.
  • Beispiel 4: Ein Neuwagen kommt mit sieben Jahren Herstellergarantie ohne Aufpreis auf das ganze Fahrzeug. Das ist ein GARAN-Fall. Zeigen musst du das Label aber erst, wenn der Hersteller dir die Angaben dazu bereitstellt, genau daran knüpft die Verordnung deine Pflicht. Der Hersteller darf das Label auch selbst anbringen; verpflichtet ist er dazu nach den amtlichen Quellen nicht.

Bei Gebrauchtwagen ist der GARAN-Fall die seltene Ausnahme, weil die Werksgarantie meist abgelaufen ist. Läuft sie noch, ist offen, ob die ursprünglich gewährte Dauer oder die Restlaufzeit auf das Label gehört: Weder Verordnung noch Leitfaden beantworten das. Diese Frage entscheiden wir hier nicht.

Warum wäre das Label auf deiner Garantie eine Abmahnfalle?

Das GARAN-Label sagt dem Kunden: Der Hersteller garantiert die Haltbarkeit dieses Fahrzeugs kostenlos für die angegebene Dauer. Klebt es an einem Fahrzeug, für das nur eine gekaufte Garantie besteht, ist genau diese Aussage falsch. Der Kunde hält ein bezahltes Zusatzprodukt mit eigenen Bedingungen für ein kostenloses Haltbarkeitsversprechen des Herstellers.

Falsche Angaben, die die Kaufentscheidung beeinflussen können, sind der klassische Fall einer Irreführung, und irreführende Werbung können Mitbewerber und Verbände abmahnen. Dazu kommt: Ein GARAN-Label in einem Online-Inserat ist für jeden von außen sichtbar, der Abgleich mit den Garantiebedingungen dauert Minuten. Zur neuen Label-Pflicht selbst gibt es naturgemäß noch keine Gerichtsentscheidungen, die Regeln gegen irreführende Werbung sind aber alt und eingespielt. Kurz gesagt: Ein fehlendes Label ist ärgerlich, ein falsch verwendetes Label ist schlimmer.

Was gilt stattdessen, wenn du Garantien verkaufst?

Kein GARAN-Label heißt nicht, dass du nichts zu tun hast. Zwei Dinge bleiben bestehen.

Das Gewährleistungslabel bleibt bei jedem B2C-Verkauf Pflicht

Das Gewährleistungslabel ist deine eigene Pflicht als Verkäufer, unabhängig davon, ob eine Garantie im Spiel ist. Es weist auf die gesetzlichen Käuferrechte hin, hat einen fest vorgegebenen Inhalt und kommt an zwei Stellen zum Einsatz: im Verkaufsraum als Aushang von mindestens DIN A4 an die Wand, und online sichtbar in jedem Angebot an Privatkunden. Es wird nicht ans Auto geklebt und hat mit deiner Garantie nichts zu tun: Es hängt auch dann, wenn du gar keine Garantie anbietest.

Die Garantiebedingungen gehören weiter transparent zum Kunden

Wenn du mit einer Garantie wirbst, musst du den Kunden nach den allgemeinen Regeln über ihren Inhalt informieren. Konkret heißt das:

  • Klar benennen, wer die Garantie gibt: der Hersteller, du als Händler oder ein Garantie-Dienstleister.
  • Den Leistungsumfang ehrlich beschreiben: welche Baugruppen, welche Laufzeit, welche Bedingungen (etwa Wartungsnachweise).
  • Die vollständigen Garantiebedingungen so übergeben, dass der Kunde sie behalten kann, spätestens bei der Übergabe des Fahrzeugs.
  • In der Werbung sauber trennen: Die Gewährleistung ist dein gesetzliches Muss, die Garantie ist eine zusätzliche Leistung mit eigenen Bedingungen.

Eine gute Gebrauchtwagengarantie braucht kein geliehenes EU-Label. Sie überzeugt über das, was drinsteht: Reparaturkostenübernahme, Laufzeit, klare Bedingungen.

Deine Checkliste in fünf Schritten

  • Schritt 1: Gewährleistungslabel ausdrucken, im Verkaufsraum aufhängen und in jedes Online-Inserat aufnehmen. A4 ist die Untergrenze und passt an den Verkaufstisch; für die Wand im Schauraum ist A3 oder A2 die bessere Wahl.
  • Schritt 2: Bestand durchgehen: Nur Fahrzeuge mit kostenloser Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren aufs ganze Fahrzeug sind GARAN-Fälle.
  • Schritt 3: Das GARAN-Label ist nur ein Thema, wenn der Hersteller dir die Angaben zur Garantie mitteilt. Nachforschen musst du nicht, die Leitlinien raten davon sogar ab; nachfragen darfst du trotzdem. Erzeugst du mangels Herstellerdatei selbst eines, ist ungeklärt, wer dafür haftet; übernimm die Angaben dann exakt aus den Garantiebedingungen.
  • Schritt 4: Alle zugekauften Garantieprodukte (Gebrauchtwagen-, Händler-, Anschlussgarantien) klar davon trennen: kein GARAN-Label, aber saubere Übergabe der Bedingungen.
  • Schritt 5: Verkaufsteam kurz einweisen. Wer den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie erklären kann, verwechselt auch die Labels nicht.

Warum sagen wir dir das, obwohl wir selbst Garantien verkaufen?

Die GPG GmbH, die diese Seite betreibt, ist Garantie-Dienstleister und verkauft genau die Produkte, um die es hier geht: Gebrauchtwagengarantien für den Autohandel. Wir sagen es trotzdem deutlich: Auch auf unsere eigenen Garantieprodukte gehört kein GARAN-Label. Nicht auf unsere, nicht auf die der Mitbewerber. Ein Label, das dort nicht hingehört, würde dir als Händler schaden, nicht helfen. Und eine Garantie, die etwas taugt, braucht kein fremdes Siegel.

Häufige Fragen

Bekommt eine Gebrauchtwagengarantie vom Garantie-Dienstleister ein GARAN-Label?

Nein. Das GARAN-Label ist für kostenlose Herstellergarantien von mehr als zwei Jahren auf das gesamte Fahrzeug reserviert. Eine Garantie von einem Garantie-Dienstleister oder Händler erfüllt das nicht, unabhängig von Laufzeit und Preis. Das Gewährleistungslabel brauchst du beim Verkauf an Privatkunden trotzdem.

Die Garantie ist im Fahrzeugpreis enthalten. Zählt sie dann als kostenlos?

Das ändert nichts. Kostenlos ist nur eine der Bedingungen, und die wichtigste Hürde bleibt: Die Garantie muss vom Hersteller kommen. Eine eingepreiste Händler- oder Dienstleister-Garantie wird durch das Einpreisen nicht zur Herstellergarantie und bekommt kein GARAN-Label.

Was ist mit der Rest-Herstellergarantie bei jungen Gebrauchten?

Bei Gebrauchtwagen ist das die Ausnahme, weil die Werksgarantie meist abgelaufen ist. Läuft sie noch, ist offen, ob die ursprünglich gewährte Dauer oder die Restlaufzeit auf das Label gehört; diese Frage entscheiden wir hier nicht. Das Label zu erstellen ist Sache des Herstellers, und deine Pflicht entsteht erst, wenn er dir die Angaben bereitstellt. Nachfragen beim Hersteller oder Importeur darfst du, verpflichtet bist du dazu nicht.

Ich verkürze die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr. Ändert das etwas an den Labels?

Am Label selbst nicht: Das Gewährleistungslabel hat einen EU-weit einheitlichen Text mit der gesetzlichen Mindestdauer von zwei Jahren und lässt sich nicht anpassen. Wie sich das zu der bei Gebrauchtwagen zulässigen Verkürzung auf ein Jahr verhält, ist rechtlich noch nicht geklärt und unter Juristen strittig. Wenn du verkürzt, lass dir das anwaltlich ansehen und weise den Kunden an der üblichen Stelle weiter klar auf die verkürzte Frist hin.

Drohen mir Bußgelder, wenn ich das falsche Label erwische?

Bußgelder können nach dem deutschen Gesetzeswortlaut nur im Rahmen einer koordinierten europäischen Durchsetzungsmaßnahme verhängt werden, die Fundstelle steht unten im Quellenblock; sie zielen auf Massenverstöße, nicht auf das einzelne Autohaus. Das realistische Risiko ist die Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbände, bei einem falsch verwendeten GARAN-Label über den Vorwurf der Irreführung. Gesicherte Rechtsprechung zu den neuen Labels gibt es noch nicht, dieses Risiko solltest du trotzdem nicht eingehen.

Das Gewährleistungslabel für Aushang und Inserate bekommst du hier in allen Formaten: zum Gewährleistungslabel. Für den Ausnahmefall einer echten Herstellergarantie über zwei Jahre gibt es den GARAN-Generator, bei mehreren Modellen hilft die Stapelverarbeitung. Beides läuft kostenlos im Browser; betrieben wird die Seite von der GPG GmbH.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 auf EUR-Lex: verbindliche Grundlage beider Labels. Die Voraussetzungen der GARAN-Kennzeichnung (Hersteller, ohne zusätzliche Kosten, mehr als zwei Jahre, gesamte Ware) ergeben sich aus Erwägungsgrund 8, die Gestaltungsvorgaben und die Mindestgröße 95 × 100 mm aus Anhang II. Geltungsbeginn 27.09.2026 nach Art. 3.
  • Praxisleitfaden der EU-Kommission mit den amtlichen Label-Dateien: unverbindliche Auslegungshilfe der Generaldirektion Justiz und Verbraucher, Stand April 2026.
  • EU-Infoseite „Ihr Europa" zur gewerblichen Haltbarkeitsgarantie: die Seite, auf die der QR-Code des GARAN-Labels führt. Der QR-Code des Gewährleistungslabels führt auf eine andere Seite, nämlich die Sprachauswahl zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht im selben Portal (europa.eu/youreurope/garantien).
  • Das Irreführungsverbot bei falschen Garantieaussagen folgt aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 5 UWG); die Pflicht, dem Kunden Garantieerklärungen auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen, aus dem BGB (§ 479 BGB).
  • Artikel 246e EGBGB (gesetze-im-internet.de): der Bußgeldrahmen mit der Beschränkung, dass die Ordnungswidrigkeit nur im Rahmen einer koordinierten europäischen Durchsetzungsmaßnahme geahndet werden kann.

Stand: 27.08.2026. Rechtsänderungen nach diesem Datum sind nicht berücksichtigt. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.