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27. August 2026 · 7 Min. Lesezeit

Gewährleistungslabel im Autohaus: Was ab dem 27.09.2026 Pflicht ist

Gewährleistungslabel im Autohaus: Was ab dem 27.09.2026 Pflicht ist. Infografik von labelpflicht.de zu den EU-Pflichtlabels ab dem 27. September 2026

Geschrieben von der Redaktion der GPG GmbH, die als Garantie-Dienstleister täglich mit Autohändlern arbeitet. Grundlage sind ausschließlich die amtlichen Quellen, die unten verlinkt sind. Keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste

Ab dem 27. September 2026 muss jedes Autohaus beim Verkauf an Privatkunden das EU-Gewährleistungslabel zeigen: als Aushang im Verkaufsraum und in jedem Online-Angebot. Die Pflicht gilt für Neuwagen und Gebrauchtwagen gleichermaßen, eine Übergangsfrist für den Bestand gibt es nicht. Das Label ist eine amtliche Vorlage der EU-Kommission mit festem Text und Layout, an der nichts verändert werden darf. Im Verkaufsraum muss der Aushang mindestens DIN A4 groß sein, online muss das Label farbig und unmittelbar sichtbar sein. Beim Online- und Telefonverkauf gehört das Label nach unserer Auslegung des deutschen Fernabsatzrechts zusätzlich in die Bestätigung, die der Kunde spätestens mit der Lieferung bekommt. Das realistische Risiko bei einem fehlenden Label ist die wettbewerbsrechtliche Abmahnung, ein Bußgeld ist für ein einzelnes Autohaus dagegen praktisch kein Thema.

Wen trifft die Pflicht?

Die kurze Antwort: dich, sobald du als Händler Fahrzeuge an Privatkunden verkaufst. Neu- oder Gebrauchtwagen, Einzelbetrieb oder Kette: alles egal. Die Pflicht hängt allein daran, dass ein Unternehmer an einen Verbraucher verkauft.

Genauso wichtig ist, was nicht darunter fällt:

  • Reiner B2B-Handel ist nicht betroffen: Für den Verkauf an Gewerbetreibende brauchst du kein Label.
  • Beim Agenturgeschäft, bei dem du nur zwischen Privatpersonen vermittelst, bist du formal nicht Verkäufer. Ob die Pflicht dann greift, ist eine Einzelfallfrage. Gerichte haben Agentur-Konstruktionen im Gebrauchtwagenhandel bisher vor allem beim Gewährleistungsausschluss als Umgehung eingestuft; ob sich das auf die neue Informationspflicht übertragen lässt, ist offen und unsere Einschätzung. Kläre das mit deinem Anwalt.

Keine Schonfrist für den Bestand: Maßgeblich ist der Verkaufszeitpunkt, nicht der Einkauf. Auch das Fahrzeug, das seit Monaten auf dem Hof steht, braucht ab dem Stichtag ein Angebot mit Label.

Was genau ist das Gewährleistungslabel?

Ein standardisiertes EU-Label mit fest vorgegebenem Text und Layout. Es weist Privatkunden vor dem Kauf darauf hin, dass sie beim Verkäufer gesetzliche Rechte bei Mängeln haben, mindestens zwei Jahre lang. Über QR-Code und Link führt es auf eine Informationsseite der EU.

Das Entscheidende: Am Label darfst du nichts ändern. Keine Farben, keine Logos, keine Zusätze. Es gibt auch nichts auszufüllen: Du nimmst die amtliche Datei der EU-Kommission und verwendest sie unverändert. Sie liegt in allen Amtssprachen vor; für ein deutschsprachiges Angebot nimmst du die deutsche Fassung.

Und was ist das GARAN-Label?

Das zweite neue Label wird gern verwechselt. Das GARAN-Label hängt an einer freiwilligen Garantie des Herstellers. Zeigen musst es aber du: Sobald der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren auf das ganze Fahrzeug gewährt und dir diese Information bereitstellt, bist du verpflichtet, das Label hervorgehoben am oder unmittelbar beim Fahrzeug zu zeigen. Es ist ein Etikett von mindestens 95 x 100 mm und gehört ans Fahrzeug, nicht an die Wand. Für dich als Händler heißt das vor allem: Händlergarantien und zugekaufte Anschlussgarantien lösen keine GARAN-Pflicht aus und dürfen das Label auch nicht tragen. Beim typischen Gebrauchtwagenbestand ist es die Ausnahme, das Gewährleistungslabel dagegen die Regel.

Wohin mit dem Label?

Im Verkaufsraum

Ins Autohaus gehört das Label als Aushang, mindestens in DIN A4. Größer ist erlaubt (A3, A2, A1), kleiner nicht. Hier darfst du zwischen der farbigen und der Schwarz-Weiß-Variante wählen. Häng es gut sichtbar dort auf, wo Kunden ihre Kaufentscheidung treffen, etwa an der Wand beim Verkaufstisch. Ein Aushang genügt für den ganzen Laden, du brauchst kein Label pro Fahrzeug.

Online

Online gilt die Pflicht für jedes Angebot: auf deiner Website und auf den Portalen, also vor allem mobile.de und AutoScout24. Verbindlich ist die farbige Fassung dort, wo der Vertrag über eine Online-Oberfläche zustande kommt. Für ein Inserat, bei dem später im Verkaufsraum unterschrieben wird, greift dieser Wortlaut nicht unmittelbar, die EU-Kommission empfiehlt Farbe aber für jede Anzeige im Netz. Praktisch heißt das: online immer Farbe. Das Label muss unmittelbar sichtbar sein. Es reicht nicht, es als weiteres Bild in der Fahrzeuggalerie zu verstecken. Wenn dein Portal keine passende Stelle bietet, gehört es sichtbar in die Fahrzeugbeschreibung. Praktisch löst du das einmal zentral: Label und Hinweistext in die Standardbeschreibung deiner Fahrzeugverwaltung legen, dann läuft es bei jedem Inserat automatisch mit.

Ein Punkt ist strittig: Die Leitlinien der EU-Kommission beschreiben für Webseiten auch eine Variante, bei der nur ein Satz wie „Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte" steht und das vollständige Label beim ersten Klick oder Mouse-over erscheint. Diese Leitlinien sind aber unverbindlich, und der Verordnungstext selbst sieht eine solche Kurzdarstellung für das Gewährleistungslabel nicht vor. Ob die Klick-Variante im Streitfall trägt, ist offen. Wer Streit vermeiden will, zeigt das Label direkt und vollständig.

In der Bestätigungs-Mail

Verkaufst du im Fernabsatz (online, per Telefon oder E-Mail), kommt eine dritte Stelle dazu: Nach deutschem Recht musst du dem Kunden die Pflichtinformationen in einer Form geben, die er dauerhaft behalten kann, in der Regel per E-Mail und spätestens bei der Lieferung. Die Leitlinien der EU-Kommission empfehlen, das Gewährleistungslabel in diese Bestätigung aufzunehmen; zur Pflicht wird das nach unserer Auslegung erst über das deutsche Fernabsatzrecht. Nimm das Label also ab dem Stichtag in Bestätigungs-Mail oder Vertragsunterlagen auf. Im reinen Ladengeschäft ohne Fernabsatz stellt sich die Frage nicht.

Was passiert, wenn das Label fehlt?

Ehrlich vorweg: Die Pflicht ist neu, Rechtsprechung gibt es noch nicht. Zwei Dinge lassen sich trotzdem sagen.

Ein Bußgeld ist für ein einzelnes Autohaus praktisch kein Thema. Bußgelder sind im deutschen Recht zwar vorgesehen, können nach dem Gesetzeswortlaut aber nur im Rahmen einer koordinierten europäischen Durchsetzungsmaßnahme verhängt werden; die Fundstelle steht unten im Quellenblock. Das zielt auf Massenverstöße großer Plattformen, nicht auf den Händler, der den Aushang vergessen hat.

Das realistische Risiko ist die wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbände. Fehlende Pflichtangaben sind in anderen Bereichen ein häufiger Abmahngrund, und ein fehlendes Label lässt sich in einem Online-Inserat ohne Aufwand von außen feststellen. Dass Gerichte das hier genauso einordnen, ist die verbreitete Erwartung, entschieden ist es aber noch nicht.

Was gilt bei verkürzter Gewährleistung für Gebrauchtwagen?

Viele Händler verkürzen die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr. Das Label lässt sich darauf nicht anpassen: Es ist EU-weit einheitlich und nennt die gesetzliche Mindestdauer von zwei Jahren. Wie sich das zur zulässigen Verkürzung verhält, ist bislang nicht geklärt und wird unter Juristen diskutiert. Diese Frage können und dürfen wir hier nicht entscheiden. Wenn du die Frist verkürzt, lass das von einem Anwalt prüfen und weise deine Kunden weiterhin klar auf die verkürzte Frist hin.

Schnellcheckliste für den Stichtag

  • Schritt 1: Gewährleistungslabel drucken und sichtbar im Verkaufsraum aufhängen. A4 ist die Untergrenze und passt an den Verkaufstisch; für die Wand im Schauraum ist A3 oder A2 die bessere Wahl.
  • Schritt 2: Label und Hinweistext einmal in die Standardbeschreibung der Fahrzeugverwaltung legen.
  • Schritt 3: Eigene Website prüfen: Ist das farbige Label in jedem Angebot unmittelbar sichtbar?
  • Schritt 4: Bestätigungs-Mail und Vertragsunterlagen für den Fernabsatz um das Label ergänzen.
  • Schritt 5: Bestand durchgehen: Nur bei Fahrzeugen mit kostenloser Herstellergarantie über zwei Jahre ist das GARAN-Label ein Thema. Deine Pflicht entsteht erst, wenn der Hersteller dir die Angaben bereitstellt; nachfragen darfst du, verpflichtet bist du dazu nicht.
  • Schritt 6: Zugekaufte Garantien aussortieren: Sie bekommen kein GARAN-Label.
  • Schritt 7: AGB vom Anwalt oder Verband prüfen lassen, die neuen Informationspflichten wirken in die Rechtstexte hinein.
  • Schritt 8: Verkaufsteam einweisen: Den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie sollte jeder erklären können.

Häufige Fragen

Gilt die Pflicht auch für Gebrauchtwagen?

Ja. Beim Verkauf an Privatkunden gilt sie für Neu- und Gebrauchtwagen gleichermaßen. Nur das GARAN-Label ist bei Gebrauchtwagen die Ausnahme, weil die Werksgarantie meist abgelaufen ist. Läuft sie noch, ist offen, ob die ursprünglich gewährte Dauer oder die Restlaufzeit auf das Label gehört: Weder Verordnung noch Leitfaden beantworten das. Diese Frage entscheiden wir hier nicht.

Muss ich das Label für jedes Fahrzeug einzeln erstellen?

Nein. Das Gewährleistungslabel ist immer gleich. Ein Aushang genügt für den ganzen Verkaufsraum, und online reicht es, das Label einmal in die Standardbeschreibung zu legen. Fahrzeugbezogen ist nur das GARAN-Label.

Darf ich das Label verkleinern oder farblich anpassen?

Nein. Text, Schrift, Farben, Proportionen und Symbole sind vorgegeben. Erlaubt sind nur die vorgesehenen Varianten: Farbe oder Schwarz-Weiß außerhalb des Online-Vertragsschlusses, online Farbe. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zum Gewährleistungslabel. Im Druck darf der Aushang DIN A4 nicht unterschreiten.

Darf ich das Label schon vor dem Stichtag zeigen?

Geregelt ist das nicht. Die Verordnung sagt zur Verwendung vor dem Stichtag nichts. Unsere Einschätzung, ausdrücklich keine belegte Vorgabe: Das Risiko ist beim Gewährleistungslabel gering, weil du über Rechte informierst, die ohnehin gelten. Ändere dabei nichts an der Gestaltung. Für das GARAN-Label gilt das nicht: Es darf vorher wie nachher nur an Fahrzeugen hängen, bei denen die Voraussetzungen wirklich vorliegen. Wer Aushang und Inseratsvorlagen rechtzeitig vorbereitet, hat am 27.09.2026 keinen Zeitdruck.

Meine Gebrauchtwagen verkaufe ich mit einer zugekauften Garantie. Brauche ich dann ein GARAN-Label?

Nein, im Gegenteil: Du darfst es dafür nicht verwenden. Das GARAN-Label ist ausschließlich für kostenlose Herstellergarantien über zwei Jahre auf das ganze Fahrzeug vorgesehen. Eine zugekaufte Gebrauchtwagengarantie, egal von welchem Garantie-Dienstleister, fällt nicht darunter. Das Gewährleistungslabel brauchst du bei jedem Verkauf an Privatkunden trotzdem.

Hier kannst du das amtliche Gewährleistungslabel herunterladen, unverändert und in den zulässigen Varianten. Für echte Herstellergarantien gibt es den GARAN-Label-Generator, für mehrere Label auf einmal die Stapelverarbeitung. Alles kostenlos und ohne Anmeldung; betrieben von der GPG GmbH, einem Garantie-Dienstleister für den Fahrzeughandel.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand: 27.08.2026. Rechtsänderungen nach diesem Datum sind nicht berücksichtigt. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.