27. August 2026 · 7 Min. Lesezeit
GARAN-Label im Autohandel: Wann du es brauchst und wann es verboten ist
Geschrieben von der Redaktion der GPG GmbH, die als Garantie-Dienstleister täglich mit Autohändlern arbeitet. Grundlage sind ausschließlich die amtlichen Quellen, die unten verlinkt sind. Keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste
- Das GARAN-Label kennzeichnet ab dem 27. September 2026 kostenlose Haltbarkeitsgarantien des Herstellers, die länger als zwei Jahre laufen und das gesamte Fahrzeug abdecken.
- Es hängt an einer freiwilligen Garantie des Herstellers. Zeigen musst es aber du: Sobald er dir diese Information bereitstellt, bist du verpflichtet, das Label hervorgehoben am oder unmittelbar beim Fahrzeug zu zeigen.
- Für Händlergarantien, Anschlussgarantien und zugekaufte Gebrauchtwagengarantien darf das GARAN-Label niemals verwendet werden.
- Neuwagen von Kia (7 Jahre) oder Hyundai (5 Jahre) sind typische GARAN-Fälle, Marken mit zwei Jahren Neuwagengarantie wie VW, BMW oder Mercedes nicht.
- Auf dem Label sind nur ganze und halbe Jahre zulässig, der kleinste erlaubte Wert ist 2,5.
- Das Gewährleistungslabel bleibt davon unberührt und ist bei jedem Verkauf an Privatkunden Pflicht.
Was ist das GARAN-Label überhaupt?
Ab dem 27. September 2026 gelten in der EU zwei neue Label. Das erste kennst du vielleicht schon: das Gewährleistungslabel. Es ist deine Pflicht als Verkäufer, gilt bei jedem Verkauf an Privatkunden und kommt als Plakat ab DIN A4 an die Wand sowie in jedes Online-Angebot.
Das zweite ist das GARAN-Label, um das es hier geht: ein Etikett mit drei Angaben, nämlich dem Namen des Herstellers, der die Garantie gibt, der Modellkennung und der Garantiedauer in Jahren, dazu ein QR-Code zur Infoseite der EU. Überall dort, wo der Vertrag nicht über eine Online-Oberfläche geschlossen wird, gilt eine Mindestgröße von 95 × 100 mm, und du darfst zwischen farbig und schwarz-weiß wählen; kommt der Vertrag über eine Online-Oberfläche zustande, muss das Label farbig sein. Es ist die Ausnahme, nicht die Regel, und genau da passieren die Fehler.
Wann brauchst du das GARAN-Label?
Die vier Voraussetzungen
Das GARAN-Label gehört nur an ein Fahrzeug, wenn alle vier Punkte gleichzeitig erfüllt sind:
- Voraussetzung 1: Die Garantie kommt vom Hersteller. Dazu zählt auch, wer das Fahrzeug von außerhalb der EU einführt oder es unter eigenem Namen anbietet; ob eine reine EU-Vertriebsgesellschaft dazugehört, ist offen, nicht von dir und nicht von einem Garantie-Dienstleister.
- Voraussetzung 2: Sie deckt das gesamte Fahrzeug ab, nicht nur einzelne Bauteile.
- Voraussetzung 3: Sie läuft länger als zwei Jahre. Genau zwei Jahre reichen nicht.
- Voraussetzung 4: Sie ist kostenlos, also ohne Aufpreis im Kaufpreis enthalten.
Fehlt auch nur ein Punkt, gibt es kein GARAN-Label. Dazu kommt eine fünfte Voraussetzung, die oft übersehen wird: Deine Pflicht, das Label zu zeigen, entsteht erst, wenn der Hersteller dir diese Information bereitstellt. Und wichtig: Kein GARAN-Label heißt nicht, dass du nichts tun musst. Das Gewährleistungslabel zeigst du trotzdem.
Hersteller erstellt, Händler bringt an
Das GARAN-Label hängt an einer freiwilligen Garantie des Herstellers. Zeigen musst es aber du: Sobald der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren auf das ganze Fahrzeug gewährt und dir diese Information bereitstellt, bist du verpflichtet, das Label hervorgehoben am oder unmittelbar beim Fahrzeug zu zeigen, so dass der Kunde erkennt, für welches Fahrzeug die Garantie gilt. Nach dem Praxisleitfaden der EU-Kommission musst du nicht aktiv nachforschen, ob so eine Garantie existiert. Stellt der Hersteller nichts bereit, entsteht für dich zunächst keine Anbringpflicht.
Zeigst du ein GARAN-Label, kommt eine oft übersehene Pflicht dazu: Du wirbst damit rechtlich mit einer Garantie. Dann musst du dem Kunden die vollständigen Garantiebedingungen zugänglich machen, spätestens bei der Übergabe, in einer Form zum Behalten.
Welche Marken sind betroffen? Beispiele aus dem Neuwagengeschäft
Die Verordnung meint eine kostenlose gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers, also das Versprechen, dass das Fahrzeug seine Funktionen und seine Leistung über die genannte Dauer behält. Ob jede klassische Neuwagen-Herstellergarantie zugleich eine Haltbarkeitsgarantie in diesem Sinn ist, ist bislang nicht geklärt. Die folgenden Beispiele gehen davon aus; entscheiden muss das der Hersteller.
- Kia: 7 Jahre Neuwagengarantie (mit Kilometergrenze). Ein klassischer GARAN-Fall, auf dem Label steht 7.
- Hyundai: 5 Jahre Neuwagengarantie. Ebenfalls ein GARAN-Fall, auf dem Label steht 5.
- Toyota: 3 Jahre Basisgarantie, also ein GARAN-Fall mit dem Wert 3. Die Verlängerung Toyota Relax ist dagegen an den regelmäßigen Service gebunden. Ob so eine Konstruktion aufs Label gehört, muss der Hersteller entscheiden und verantworten. Trag hier nichts auf eigene Faust ein.
- VW, BMW, Mercedes: 2 Jahre Neuwagengarantie. Das ist nicht länger als zwei Jahre, also kein GARAN-Label. Es wäre sogar unzulässig, eines zu zeigen.
Ein Hinweis zu allen Beispielen: Garantiebedingungen ändern sich. Kilometergrenzen und Modell-Ausnahmen stehen nur in den aktuellen Bedingungen des Herstellers. Prüfe immer das konkrete Modell, bevor du ein Label übernimmst.
Welche Dauer darf auf dem Label stehen?
Die große Zahl nennt die Garantiedauer in Jahren. Zulässig sind:
- Ganze Jahre: 3, 5, 7, auch zweistellig wie 12.
- Halbe Jahre mit Komma: 2,5 oder 4,5.
- Nicht zulässig: andere Nachkommastellen wie 4,1 oder 4,2.
- Kleinster erlaubter Wert: 2,5, denn die Garantie muss länger als zwei Jahre laufen.
Gibt der Hersteller die Laufzeit in Monaten an, rechne in Jahre um und runde auf den nächsten zulässigen Wert ab: 60 Monate sind 5, aus 40 Monaten werden 3. Die EU-Leitlinien regeln die Umrechnung nicht ausdrücklich; Abrunden ist der vorsichtige Weg, damit auf dem Label nicht mehr steht, als gilt. Ein Sonderfall sind 25 bis 29 Monate: länger als zwei Jahre, aber nicht darstellbar, weil 2 zu wenig wäre und 2,5 zu viel. Kläre mit dem Hersteller, ob er 2,5 Jahre verantwortet, sonst lass das Label weg. Bei genau 24 Monaten ist es tabu.
Was ist ausdrücklich verboten?
- Händlergarantie: bekommt niemals ein GARAN-Label, egal wie lange sie läuft. Sie kommt nicht vom Hersteller.
- Anschlussgarantie: kein GARAN-Label, weil sie Geld kostet, und das gilt auch dann, wenn der Hersteller selbst sie anbietet.
- Zugekaufte Gebrauchtwagengarantie: kein GARAN-Label, weil sie weder kostenlos ist noch vom Hersteller kommt. Das sagen wir ausdrücklich, obwohl der Betreiber dieser Seite selbst Gebrauchtwagengarantien anbietet.
- Teilgarantien, etwa nur auf den Antriebsstrang oder die Antriebsbatterie: kein GARAN-Label, weil nicht das ganze Fahrzeug abgedeckt ist.
- Das Label verändern: Farben, Schrift, Proportionen und Symbole sind fest vorgegeben. Editierbar sind nur der Name des Herstellers, der die Garantie gibt (Feld Brand/Trademark), die Modellkennung und die Garantiedauer in Jahren.
Der teuerste Fehler wäre, das amtliche EU-Label auf die eigene Händler- oder Anschlussgarantie zu setzen. Genau diese Verwechslung will die Verordnung verhindern, und sie ließe sich in jedem Online-Inserat von außen feststellen.
Gebrauchtwagen mit Restgarantie: die offene Praxisfrage
Der Alltagsfall: Ein drei Jahre alter Kia steht auf dem Hof, vier Jahre Herstellergarantie sind übrig. Steht dann 7 auf dem Label, also die ursprüngliche Dauer? Oder die Restlaufzeit, die sich in halben Jahren oft gar nicht abbilden lässt? Weder Verordnung noch Leitlinien beantworten das für den Gebrauchtfall ausdrücklich. Das ist eine offene Praxisfrage, die wir hier weder entscheiden können noch dürfen.
Praktisch entschärft sich das meist von selbst: Beim typischen Gebrauchten stellt dir der Hersteller kein Label bereit, damit entsteht keine Anbringpflicht. Willst du die Restgarantie bewerben, nenne sie im Anzeigentext mit den exakten Daten aus den Garantiebedingungen (Beginn, Ende, Kilometergrenze), statt auf eigene Faust ein Label zu erzeugen. Sobald es hierzu eine belastbare Linie gibt, aktualisieren wir diesen Artikel.
Checkliste: GARAN-Label im Autohaus
- Schritt 1: Neuwagen-Marken durchgehen: Wo gibt es eine kostenlose Herstellergarantie über zwei Jahre aufs ganze Fahrzeug?
- Schritt 2: Das GARAN-Label ist nur ein Thema, wenn der Hersteller dir die Angaben zur Garantie mitteilt. Nachforschen musst du nicht, die Leitlinien raten davon sogar ab. Nachfragen ist erlaubt und kann sinnvoll sein; heb eine schriftliche Antwort auf.
- Schritt 3: Nach den Leitlinien füllt der Hersteller die drei Felder aus. Erzeugst du mangels Herstellerdatei selbst eines, ist ungeklärt, wer dafür haftet; übernimm die Angaben dann exakt aus den Garantiebedingungen.
- Schritt 4: Garantiebedingungen dem Kunden spätestens bei der Übergabe mitgeben.
- Schritt 5: Händler-, Anschluss- und Teilgarantien aussortieren: dafür niemals ein GARAN-Label verwenden.
- Schritt 6: Gewährleistungslabel nicht vergessen: Aushang ab DIN A4 im Verkaufsraum, Label in jedem Online-Angebot.
Häufige Fragen
Darf ich das GARAN-Label für meine Händlergarantie verwenden?
Nein, in keinem Fall. Das GARAN-Label ist ausschließlich für kostenlose Herstellergarantien über zwei Jahre auf das ganze Fahrzeug vorgesehen. Eine Händlergarantie erfüllt das nicht, egal wie großzügig ihr Leistungsumfang ist.
Der Hersteller gibt genau zwei Jahre Garantie. Brauche ich ein GARAN-Label?
Nein, bei genau zwei Jahren darfst du es nicht verwenden: Die Garantie muss länger als zwei Jahre laufen. Das Gewährleistungslabel zeigst du beim Verkauf an Privatkunden trotzdem.
Bekommt eine zugekaufte Gebrauchtwagengarantie ein GARAN-Label?
Nein. Sie ist nicht kostenlos und kommt nicht vom Hersteller, damit liegt sie außerhalb des Anwendungsbereichs, egal wie lange sie läuft. Über sie informierst du den Kunden wie bisher nach den allgemeinen Regeln.
Muss ich beim Hersteller nachforschen, ob es eine GARAN-pflichtige Garantie gibt?
Nein. Nach dem Praxisleitfaden der EU-Kommission musst du nicht aktiv recherchieren. Die Anbringpflicht knüpft daran an, dass der Hersteller dir die Information bereitstellt.
Was gilt für die Batteriegarantie beim E-Auto?
Eine Garantie nur auf die Antriebsbatterie ist eine Teilgarantie und bekommt kein eigenes GARAN-Label, auch wenn sie länger als zwei Jahre läuft. Fürs Label zählt allein die Garantie auf das gesamte Fahrzeug.
Werkzeuge auf dieser Seite
Wenn du ein GARAN-Label brauchst und vom Hersteller keines bekommst, kannst du es im GARAN-Generator mit Marke, Modell und Dauer erzeugen; für mehrere Fahrzeuge gibt es die Stapelverarbeitung. Das Gewährleistungslabel steht daneben in den amtlichen Fassungen zum Download bereit. Alles kostenlos und ohne Anmeldung; Betreiber der Seite ist die GPG GmbH, ein Garantie-Dienstleister für den Fahrzeughandel.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 auf EUR-Lex: der verbindliche Text. GARAN-Label: Artikel 2 mit Anhang II; die vier Voraussetzungen: Erwägungsgrund 8; Geltung ab 27.09.2026: Artikel 3. Rechtsgrundlage: Artikel 22a der Richtlinie 2011/83/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/825.
- Praxisleitfaden der EU-Kommission (unverbindliche Auslegungshilfe): zulässige Dauerwerte, Rollenverteilung zwischen Hersteller und Händler, amtliche Label-Dateien.
- EU-Infoseite zur Haltbarkeitsgarantie auf Ihr Europa: die Seite, auf die der QR-Code des Labels führt.
- Herstellergarantien (Kia, Hyundai, Toyota, VW, BMW, Mercedes): Laufzeiten nach den öffentlich kommunizierten Garantiebedingungen, Stand August 2026. Maßgeblich sind allein die jeweils aktuellen Bedingungen des Herstellers.
Stand: 27.08.2026. Rechtsänderungen nach diesem Datum sind nicht berücksichtigt. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.